19. 10. 2024 | Die Landesmedienanstalt NRW, die für die Aufsicht über privatrechtliche Medien zuständig ist, hatte vom Magazin Multipolar eine Überarbeitung von angeblich irreführenden Artikeln zu Corona verlangt. Nachdem das Magazin Belege für die Korrektheit der Artikel beibrachte, rudert die Zensurbehörde zurück und verlangt nur noch, dass diese Belege in die Artikel integriert werden. Multipolar weigert sich und möchte die Verfassungsmäßigkeit des einschlägigen §19 Medienstaatsvertrag prüfen lassen, falls die Behörde ein förmliches Verfahren einleitet. Die Zensoren stecken in der Klemme.|