Werden bei der Corona-Problematik die medialen Aspekte von den medizinischen getrennt betrachtet, fällt als Erstes eine wochenlange einseitige Informationspolitik auf, die fatal an die Berichterstattung zum Flüchtlingsthema ab 2015 erinnert. Öffentlich Rechtlicher Rundfunk (ÖRR) und private Leitmedien übernehmen unhinterfragt die Corona-Politik der Regierung als Narrativ. Schon am Anfang der Entwicklung auftretende Kritiker dieser Politik werden nur in Einzelfällen auf lokaler Ebene wiedergegeben, bleiben überregional jedoch komplett ausgeblendet oder werden gar nachträglich gelöscht, wenn sie es doch einmal in die überregionalen Programme geschafft haben, wie etwa im Fall des ZDF-Magazins Frontal 21.
Als ob aus dem Mediendesaster beim Flüchtlingsthema nicht hätte gelernt werden können, wird wieder versucht, Andersdenkende durch Verschweigen und Diffamieren mundtot zu machen. Und wieder bedient man sich dafür der Begriffe Fake News und Verschwörungstheorie, um Kritiker unterschiedslos in teils hoch manipulativer Weise diskreditieren zu können. Dabei wird fantasievoll der Eindruck erweckt, es handele sich um querfrontartige Netzwerke. Hier ein Beispiel aus dem ARD-Magazin Monitor:
„In der Corona-Krise haben Verschwörungstheorien Hochkonjunktur. Verbreitet werden solche Falschmeldungen häufig über Medien und Kanäle, die sich „alternativ“ nennen. Dabei geht es oft nicht um Sachfragen, sondern um die Ablehnung von etablierter Wissenschaft und demokratischen Institutionen.
Obwohl Kritiker überwiegend nur mangels Zugang zu den Programmen der etablierten Medien gezwungenermaßen in alternativen Medien im Netz auftreten, wird ihnen genau das von den Verweigerern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Leitmedien zum Vorwurf gemacht – in dreister Umkehrung von Ursache und Wirkung. Mögliche Folgen für Betroffene demonstriert Transparency International mit seinem Quasi-Rausschmiss von Dr. Wodarg am 25. März. Als Begründung muss eine auch im Kampf gegen Antisemitismus besonders in links-progressiven Kreisen gern bemühte „Kontaktschuld“ herhalten, nach der Interviews bei den „Falschen“ zu verurteilen und zu sanktionieren sind, auch wenn die Meinung selbst tolerierbar sei.
Kritik erst hinterher erlaubt
Erst am 31. März, also nach bereits neun Tagen der Außerkraftsetzung wesentlicher Freiheitsrechte, wird den Menschen im Land im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Prof. Dr. Streeck erstmals eine kritische Sichtweise zur Regierungspolitik in einem publikumswirksamen Format zugänglich gemacht, und zwar bei Markus Lanz. Streeck kritisiert dort eine „monothematische“ Herangehensweise der Regierung, dass heißt eine fehlende breite Diskussion. Erst daraufhin und infolge schon millionenfacher Abrufzahlen kritischer Beiträge im Netz werden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in den sonstigen Leitmedien vermehrt kritische Stimmen abgebildet, ohne sie mit den bis dahin üblichen offenen oder versteckten Diffamierungen einzurahmen.
Dafür werden andere Meinungen mittlerweile mit dem Staatsschutz bedroht. Fachanwältin Beate Bahner sieht, wie auch einige andere Staats- und Verfassungsrechtler, in den derzeitigen, aus ihrer Sicht grob unverhältnismäßigen Einschränkungen vieler Grundrechte einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung. Sie ruft zu Widerstand gemäß Art. 20 (4) GG durch Nichtbefolgung und Demonstrationen auf. Gerade das Versammlungs- und Demonstrationsrecht als unabdingbares Mittel zur Artikulierung von Protesten dürfe nicht außer Kraft gesetzt werden, schon gar nicht auf Basis der unsicheren Datenlage zum Coronavirus.
Beate Bahner hat einen Eilantrag beim BVerfG zur sofortigen Aufhebung der Coronaverordnungen aller Bundesländer und auf Zulässigkeit der für kommenden Sonnabend angekündigten Demonstrationen gestellt. Allerdings ist das BVferG jetzt schon vorliegenden gleichartigen Eilanträgen gegen die massiven Grundrechtseinschränkungen nicht gefolgt, was durchaus verwundern kann. Denn das Gericht hat seine heutige dominierende Stellung in den 1950ern Jahren erst durch seine weite Interpretation einer Ausstrahlung der Grundrechte auf alle Rechtsbereiche erlangen können. Das BVerfG ist seiner langjährigen Begründungsmethodik nach das Gericht der Grundrechte. Eben jener Grundrechte, welche jetzt zum Großteil außer Kraft gesetzt worden sind. Fachanwältin Bahner bekam mittlerweile Besuch von der Polizei. Die Netzseite ihrer Anwaltskanzlei wurde kurzzeitig abgeklemmt.
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Widerstandsrecht rein theoretisch
Angesichts solcher Vorgänge zeigt sich, dass das Widerstandsrecht gegen eine Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung lt. Art. 20 (4) GG eher theoretischer Natur ist, weil die damit infrage gestellte Regierung die Lage natürlich ganz anders einschätzen und sich des staatlichen Gewaltmonopols bedienen wird, wie momentan beobachtet werden kann.
Die fehlende Diskussionskultur rund um SARS-CoV-2 wird alle ernüchtern, die glaubten, Politik und Medien hätte aus den schweren Kommunikationsfehlern beim Flüchtlingsthema gelernt. Dass ein solcher Lernprozess bei vielen jetzigen politischen Akteuren nicht stattfinden wird, beweist Bundeskanzlerin Merkel höchstselbst, wenn sie beim Thema Ausstieg aus dem Lockdown erklärt, offene Diskussionen außerhalb von Gremien würden die Bevölkerung nur verunsichern. Was sich hier zeigt, ist der Geist eines ungebrochenen Paternalismus, der die Bürger für unmündig zur Meinungsbildung hält. Es ist ein erschreckend antidemokratischer Geist, stellt doch ein offener Informations- und Meinungsbildungsprozess ein Kernelement von Demokratie dar. Bei öffentlichen Verlautbarungen und Festreden wird auf dieses Kernelement geradezu inflationär verwiesen, allerdings oft von Leuten, die obrigkeitsstaatlichem Denken verhaftet sind und auch entsprechend handeln.