Bahn-Aufsichtsratsmitglied antwortet auf die Frage, warum er den Ausschluss analog lebender Menschen unterstützt

19. 03. 2024 | Henrik F. hat über Abgeordnetenwatch den FDP-Abgeordneten und Bahn-Aufsichtsrat Bernd Reuther gefragt, warum er unterstützte, dass die Bahn keine Sparpreistickets am Automaten mehr verkauft, die Reisen ohne Datenspur ermöglichen. Dieser antwortete, dass es laut DB möglich sei, „Spartickets bzw. Online-Tickets im Reisezentrum zu kaufen und sich diese dann vor Ort auf Papier ausdrucken zu lassen“. Dafür sei kein Smartphone und keine E-Mail-Adresse erforderlich. Das widerspricht dem, was ich von Lesern erfahren habe und was in den Medien auf Basis von Angaben der Bahn zu lesen war.|

Hamburg schikaniert Barzahler und Menschen ohne Smartphone

19. 03. 2024 | An der Uni Hamburg bekommen Studenten ab diesem Sommersemester das mit der Einschreibegebühr bezahlte Semesterticket für den Nahverkehr nur noch digital. Wer kein persönliches Überwachungsgerät („Smartphone“) nutzt, muss jedes Semester eine Chipkarte beantragen und 15 Euro extra zahlen. In Bussen des Verkehrsverbunds HVV kann man nicht mehr bar bezahlen. Es gibt aber – eigentlich – in Kiosken aufladbare Bezahlkarten zu erwerben. Problem: Sie sind meistens ausverkauft.|

Wie Maß und Vernunft in der Corona-Zeit wegzensiert wurden

18. 03. 2024 | Die grünennahe Tageszeitung taz veröffentlichte 2020 einen Debattenbeitrag von Epidemiologen, der nach heutigem Wissensstand sehr hellsichtig war. Sie löschte ihn vier Monate später kommentarlos, weil er zu stark beachtet wurde. Da der Vorgang so symptomatisch dafür ist, wie besonnene Stimmen ausgegrenzt und zensiert wurden, will ich den gelöschten Beitrag hier noch einmal publizieren. Er zeigt auch, was man damals schon wissen konnte, wenn man wollte.

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RKI hat Corona-Risikoeinschätzung auf politische Vorgabe hin getroffen, Gerichte haben sich täuschen lassen

18. 03. 2024 | Das Magazin multipolar hat die Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts freigeklagt. Daraus geht hervor, dass die Entscheidung vom 17.3.2020, die Risikobeurteilung auf „hoch“ anzuheben, nicht wie behauptet auf wissenschaftlichen Abwägungen beruhte. Sie wurde offenbar von außerhalb des RKI befohlen. Die Risikoeinschätzung des RKI war die von den Gerichten unhinterfragt akzeptierte „wissenschaftliche“ Grundlage für die vielen oft überzogenen oder gar unsinnigen freiheitsentziehenden Maßnahmen.|

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