Meine Beschwerde über den BR-Intendanten an den Bayerischen Rundfunkrat

21.05. 2015 | Nachdem der Intendant des Bayerischen Rundfunks meine Programmbeschwerde wegen Falschinformationen in einer Tagesschau nicht beantwortete, sondern seinen Informationsdirektor mit einer recht unbefriedigenden Erklärung vorschickte, rufe ich nun den Rundfunkrat des BR an. Journalistische Grundsätze, auf die der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet ist, wurden verletzt.

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Rundfunkbeitrag paradox

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihr „Beitragsservice“ zur Einziehung der Rundfunkgbühr verheddern sich in Widersprüchen. Während der Hessische Rundfunk mir amtlich mitteilt, Barzahlung der Rundfunkgebühr wäre gesetzwidrig, und der Beitragsservice auf seiner Website Menschen ohne Konto auf die Möglichkeit verweist, bei einer Bank zu Kosten von fünf bis 15 Euro eine Barüberweisung vorzunehmen, stellt sich heraus, dass Barzahlung bei manchen Rundfunkanstalten unter der Hand doch möglich ist.

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Rundfunk erteilt amtlichen Bescheid in Sachen Barzahlung des Rundfunkbeitrags

 Was lange währt, wird unerwartet schnell gut. Der Hessiche Rundfunk hat mir nach ziemlich genau drei Monaten einen behördlichen Bescheid zukommen lassen, der es mir wohl ermöglicht, gerichtlich klären zu lassen, ob der Beitragsservice für die Rundfunkgebühr tatsächlich Barzahlung ablehnen darf. Danke, liebe HR, denn Deine rechtliche Argumentation ist schwach und die Sache hat einen Haken, den Du noch nicht kennst.

 

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