Australien führt Sozialhilfeempfänger am digitalen Gängelband und macht die hässliche Fratze der bargeldlosen Gesellschaft sichtbar

25. 09. 2019 In Australien laufen seit einigen Jahren in verschiedenen Regionen Versuche, bei denen Sozialhilfe auf Debitkarten ausgezahlt wird. Diese sollen das Verhalten der Inhaber steuern. Zum Bezahlen bestimmter Güter und Dienste können sie nicht verwendet werden. Die „mitfühlend-konservative“ Regierung will das Programm nun gegen Widerstände auf das ganze Land ausweiten.

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Deutschland wird erneut bei der Energiecharta-Geheimjustiz verklagt

Nicht genug, dass Deutschlands Bürger inklusive der extremen Anwaltskosten und Zinsen rund 5 Mrd. Euro an den Energiekonzern Vattenfall zahlen sollen, weil der zwei baufällige Atomkraftwerke früher abschalten musste als gedacht. Nun klagen auch noch drei österreichische Unternehmen bei einem Schiedsgericht nach dem skandalösen Vertrag über die Energiecharta auf Schadenersatz für entgangene Gewinne. Der Grund: der deutsche Gesetzgeber hat 2016 die Subventionen nach den Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gekürzt.

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Wider den Unsinn von den Strafzinsen: Wie die unkonventionelle Geldpolitik wirklich funktioniertEZB

Als die Europäische Zentralbank (EZB) am Donnerstag den Zins für Bankguthaben bei der Zentralbank von minus 0,4 auf minus 0,5 Prozent gesenkt hat, war in fast allen Medien von einem höheren Strafzins die Rede. Dabei ist der Ausdruck grob irreführend. Er bedient und vertieft ein Fehlverständnis von der Funktionsweise der Geldpolitik und richtet damit beträchtlichen Schaden in den Köpfen an.

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Unsere Stellungnahme im Verfahren um Barzahlung des Rundfunkbeitrags beim Europäischen Gerichtshof

Am 27. März hat das Bundesverwaltungsgericht in meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk entschieden, zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Entscheidung vorzulegen. Der EuGH soll entscheiden, ob die deutschen Paragraphen zum gesetzlichen Zahlungsmittel inhaltlich identisch mit den europäischen sind, und wenn nicht, was gelten soll. Mein Anwalt Carlos A. Gebauer hat nun die folgende Stellungnahme in Luxemburg vorgelegt.

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