Korigiert 28.1.2026 | 4. 12. 2025 | Die von vielen Unternehmen und Behörden genutzte DATEV eG schaltet im Dezember 2026 (Zeitangabe korrigiert) die Einwahlmöglichkeit per SMS-Tan ab. Betroffene Arbeiter, Angestellte und Beamte können dann nur noch per hinreichend aktuellem Smartphone und „Authenticator App“ von DATEV ihre Gehaltsabrechnung einsehen. Ob es legal ist, wenn Lohn-Geber ihre Arbeit-Geber hierauf verweisen, halte ich für fraglich.|
Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kontokündigungen durch Sparkassen
4. 12. 2025 (korrigiert) | Weil Sparkassen so wichtig sind als Rettungsanker für Publizisten, Parteien, Schützenvereine und Büchsenmacher, denen Banken die Kontoführung verweigern oder kündigen, hier der Hinweis auf ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 (XI ZR 214/14). Danach gilt, „dass eine ordentliche Kündigung, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig“ ist, weil Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Grundrechtsbindung „gehindert sind, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden“. (Korrekturhinweis: Zunächst hatte ich irrtümlich Bundesverfassungsgericht geschrieben.)|