Es gibt keine für den Sachverständigenrat qualifizierten Frauen. Wirklich?

Die Wiederberufung von Volker Wieland in den Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen wird vom Familienministerium blockiert, weil es in dem Fünfergremium nicht bei einer einzigen Alibifrau bleiben soll. Sein Vertrag ist schon einen Monat ausgelaufen. Weil es verwunderlicher Weise heißt, dass eine weibliche Alternative nicht in Sicht sei, will ich mit einem Vorschlag aushelfen. 

 Im Sachverständigenrat treten sich die vielen Experten für Geldpolitik, Makroökonomie und Finanzwesen gegenseitig auf die Füße. Da würde Wieland wahrlich keine Lücke reißen. Eine Expertin für internationalen Handel und für Entwicklung, keine ganz unwichtigen Themen in Zeiten von Handelskriegen und Armutswanderungen nach Europa, fehlt dagegen. Stephanie Blankenburg ist eine solche Expertin. Sie leitet bei der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (Unctad) in Genf die Abteilung Entwicklungefinanzierung (Head of the Debt and Development Finance Branch). Das ist – wenn ich das richtig sehe – die dritte Führugnsebene unter  Vorstand und der Division Globalisierung und Entwicklungsstrategien. In London lehrt sie internationale politische Ökonomie.

Ich bin sicher, es gibt noch viel mehr qualifiziert Frauen, die für den Sachverständigenrat in Frage kämen. Aber mit einem Namen muss man ja mal anfangen, wenn sonst niemand einen nennt. Ich nehme gern Vorschläge entgegen, um sie an das offenbar hilflose Wirtschaftsministerium weiterzureichen.

Natürlich wird intern das Argument geführt werden, dass die Arbeitgeber mit Vorschlagen dran seien. Aber wenn die Regierung es für wichtiger hielte, dass ein dritter oder vierter arbeitgebernaher Wissenschaftler (je nach Zählweise) in den Sachverständigenrat kommt, als dass dem Gesetz Genüge getan wird, das verlangt Bundesgremien nicht mehr so unausgewogen zu besetzen, dann würde das viel über die Bedeutung aussagen, die man dem selbst beschlossenen Gesetz beimisst.

Änderungshinweis (28.3.) Überschrift für mehr Klarheit geändert und letzten Absatz hinzugefügt.

[28.3.2018]

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