18. 12. 2014 | Die Ausführungen der Wirtschaftsweisen zum Mindestlohn machen besonders deutlich, wie hartnäckig und absichtsvoll diese sachkundigen Wirtschaftsprofessoren den wissenschaftlichen Erkenntnisstand verdrehen um zu ihren arbeitgeberfreundlichen Schlussfolgerungen zu kommen. Der Sachverständigenrat, der Mindestlohn und ich haben eine gemeinsame Geschichte, die ins Jahr 2006 zurückreicht. Mein damaliger Handelsblatt-Kollege Olaf Storbeck und ich lasen aus Anlass der Diskussion um die
Einführung eines Mindestlohns, was der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2004 geschrieben hatte, in dem er sich ausführlich mit Mindestlöhnen befasst hatte. Da wir über die – vor allem US-amerikanische – wissenschaftliche Kontroverse zu den Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen gelesen und geschrieben hatten, waren wir über die Behauptungen des Sachverständigenrats ziemlich verwundert. Die wissenschaftliche Literaturlage sei klar: Mindestlöhne kosten Beschäftigung und schaffen Arbeitslosigkeit schreiben die Weisen. Sehr prominent veröffentlichte und in Fachkreise intensiv diskutierte Aufsätze mit gegenteiligem Ergebnis unterschlugen die Weisen einfach.
Unser Bericht im Handelsblatt veranlasste den Rat das Thema 2006 nochmals auf die Agenda zu nehmen und einzuräumen, dass es für die USA und Großbritannien keine Nachweise negativer Wirkungen gebe. Er schrieb lapidar, dass diese Ergebnisse aber wegen der dort niedrigeren Abgabenbelastung von Niedriglöhnern und der größeren Flexibilität des Arbeitsmarktes für Deutschland wenig aussagekräftig seien. Eine Begründung gab er dafür nicht.
Über das Jahresgutachten 2013 und den Mindestlohn gab es für mich im Handelsblatt wieder einiges zu schreiben. Zum einen, dass der Rat nun eines der Argumente wechselte. Nun war es nicht mehr die geringere Steuerbelastung in den USA, sondern die niedrigeren Lohnersatzleistungen, die den Unterschied zwischen harmlosen Mindestlöhnen dort und gefährlichen hier ausmachen. Begründung wieder Fehlanzeige.
Wechselnde Argumente, um zum gleichen Ergebnis zu kommen, machen misstrauisch. Zumal die Behauptung nicht wirklich plausibel ist, zumindest nicht offensichtlich. Weil man in den USA Leute, denen man mehr bezahlen müsste, leicht entlassen kann, müssten Mindestlohnerhöhungen in US-Studien besonders schlecht wegkommen. Und wenn die Lohnersatzleistungen als alternative Lohnuntergrenze niedrig sind, ist der Mindestlohn einschneidender, als er es bei einem höheren Sicherungsniveau wäre. Einwände des Ratsmitglieds Peter Bofinger in einem Minderheitsvotum hielten den Rat zudem nicht davon ab, zwar eine zehn Jahre alte Studie zu britischen Pflegeheimen zu zitieren, die geringe Jobverluste ermittelt hatte, aber zu verschweigen, dass die britische Niedriglohnkomission aufgrund einer Vielzahl von Studien zu dem Ergebnis kam, dass die allenfalls geringen negativen Beschäftigungswirkungen des dortigen Mindestlohns kaum ins Gewicht fallen. Die günstige Evidenz zu deutschen Branchenmindestlöhnen wischte der SVR 2013 schnell beiseite.
Auch bei der Falschbehauptung, im internationalen Vergleich würde Deutschland mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro einen Spitzenplatz hinsichtlich des Verhältnisses von Mindest- zu Medianlohn einnehmen, ließ sich 2013 der Rat erwischen, eine Falschbehauptung, die er in einer versteckten Fußnote selbst einräumte.
Der Arbeitsmarktexperte des Rats hat zwischen 2006 und 2013 gewechselt. Damals hieß er Wolfgang Franz. Jetzt heißt er Christoph Schmidt. Ein Mitglied, Peter Bofinger, ist aber noch von damals im Rat. Und mit einem anderen Mitglied habe ich vor nicht allzu langer Zeit den Fall Franz diskutiert. Allmählich wird der Rat vorsichtiger, zeigt das Gutachten 2014, aber nicht ehrlicher. Zwar findet sich die Behauptung, die Wissenschaft sei sich sicher, dass Mindestlöhne Beschäftigung kosten, nicht im Gutachten 2014. Dafür zieht sie sich aber unausgesprochen oder nebenher bemerkt durch das ganze Kapitel, so als sei es eine Selbstverständlichkeit, die man nicht weiter belegen müsse. In Anbetracht dessen, was der Rat 2006 über den Stand der Wissenschaft eingeräumt hat, ist das ziemlich unseriös.
Symptomatisch ist folgende Passage: Der Rat schreibt in Ziffer 543, Deutschland zeichne sich durch eine geringe Jugendarbeitslosigkeit aus und insinuiert durch übergangslose Fortsetzung, dass der Mindestlohn das ändern werde:
„Indem der Mindestlohn die Möglichkeiten eines Erfahrungsaufbaus im Rahmen von (zunächst) niedrig entlohnter Beschäftigung einschränkt, droht er, langfristig negative Konsequenzen für das Arbeitsleben und die Einkommenssituation zu haben“, schreiben die Weisen und belegen das gleich mit drei Quellen. Wer sich die Mühe macht (also fast niemand), diese im Literaturverzeichnis aufzusuchen, sieht schon an den Titeln der Aufsätze, dass nicht einer von ihnen sich mit der Frage befasst, die das Zitat nahelegt, nämlich ob der Mindestlohn die Jugendarbeitslosigkeit erhöht. Alle drei belegen nur den völlig unstreitigen und ausausgesprochenen Teil der Aussage, nämlich dass Arbeitslosigkeit schlecht für Jugendliche ist.
Natürlich könnte der Rat zur Abwehr eines Manipulationsvorwurfs sagen, er habe ja nur von „droht“ geschrieben, und man müsse schließlich vorsichtig sein, wenn man nicht genau weiß, was passiert. Aber das bedeutet nur, dass er gelernt hat, die Öffentlichkeit raffinierter hinters Licht zu führen.
An einer Stelle, in Ziffer 541 kommt eine klare Aussage die mit Literaturquellen belegt ist: „Der Mindestlohn stellt vor allem mit Blick auf das Entstehen neuer Arbeitsplätze ein Problem dar, insbesondere für Geringqualifizierte“, heißt es da mit Verweis auf Brochu und Green, 2013, sowie Meer und West, 2013.
Wer nachliest, darf sich auf eine Überraschung gefasst machen. Brochu und Green, das ist eine Studie über den kanadischen Arbeitsmarkt. Nach dem, was man von den Weisen 2006 und nochmal 2013 über die internationale Vergleichbarkeit gelesen hat, möchte man schon wissen, ob und warum das jetzt übertragbar auf Deutschland sein soll. Viel schlimmer aber: der Tenor des Aufsatzes deckt den negativen Tenor des Sachverständigenrats ganz und gar nicht. Er lautet eher: wenn der Mindestlohn steigt, werden weniger Leute, auch Gering-Qualifiziert, nach kurzer Zeit wieder entlassen, weshalb auch weniger Arbeitsplätze für diejenigen frei werden, die gerade einen neuen Arbeitsplatz suchen. Das kann ich nur eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit nennen. Man merke sich: die Zahl der Arbeitsplätze nimmt nach dieser Studie nicht ab, aber die Arbeitsplätze werden stabiler.
Bei Meer und West handelt es sich um eine Studie zu den USA. Ihre Ergebnisse sind also nach wiederholt geäußerter Ansicht des Sachverständigenrats explizit nicht auf Deutschland übertragbar. Oder gilt das vielleicht nur für Ergebnisse, die den Mindestlohn in günstigem Licht erscheinen lassen. Dann sollten die Weisen uns das aber sagen und begründen. Es ist unseriös, einerseits Nichtvergleichbarkeit zu behaupten, und dann bei der ersten besten Studie mit einem passenden Ergebnis sofort so zu tun, als liefere sie einen starken, für Deutschland einschlägigen Befund. Die Studie ist erst als Arbeitspapier erschienen. Der erste Satz der Zusammenfassung betont, dass die umfangreiche Literatur zu den Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen keinen Konsens ergeben hat. Den Rat ficht das nicht an, er tut weiter so, als sei klar, dass ein Mindestlohn Stellen vernichtet.
So etwa in Zeile 554, wohlweislich ohne Literaturbeleg:
„Im Fall des Mindestlohns bedeutet dies beispielsweise, dass die Arbeitsnachfragebei Tätigkeiten mit geringer Produktivität sinkt: Damit werden Entlassungen wahrscheinlicher, Einstellungen unwahrscheinlicher, und die Beschäftigungsentwicklung wird gedämpft.“
Hätten die Wirtschaftsweisen versucht, das mit Literaturstellen zu belegen, wäre ihnen zum Beispiel die Studie von Brochu und Green in den Weg gekommen, die zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt. An anderer Stelle zitiert der Rat diese Studie, wenn auch in irreführender Weise. Das ist eine besonders unethische, aber sehr unauffällige Manipulation.
Auch wenn es darum geht, das zentrale theoretische Argument der Gegenseite zu diskreditieren, mit dem sich plausibel machen lässt, warum Mindestlöhne nicht zu Beschäftigungsabbau führen müssen und sogar zu Mehrbeschäftigung führen können, greifen die Weisen in die unterste Schublade ihrer Kommode mit den faulen Tricks.
In Zeile 542 schreiben sie zunächst noch korrekt:
„ Von Mindestlohnbefürwortern wird als zentrales Argument angeführt, dass ein erheblicher Machtunterschied zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestünde, wodurch erstere ihre Gewinnposition durch die Zahlung niedriger Löhne verbessern würden.“
Das Argument würde korrekt etwa so weitergehen. Die Arbeitgeber erzielen Übergewinne, indem sie die Löhne niedrig halten. Auf Kapazitätsausweitungen, für die sie nur dann genug Arbeitskräfte finden würden, wenn sie allen mehr bezahlen, verzichten sie zur Gewinnmaximierung lieber. Wird ein Mindestlohn verordnet, geht das zunächst einmal zu Lasten des Gewinns, nicht der Beschäftigung. Eventuell lohnt sich sogar danach zusätzliche Beschäftigung für die Arbeitgeber, die sich vorher nicht lohnte.
Und wie machen stattdessen die Weisen weiter? Sie verdrehen, indem sie – wohl zur Verwirrung – eine zeitliche Dimension einschleichen lassen, die hier nicht hineingehört und dann mit einem Nonsenseargument weitermachen:
„Der Machtverlust der Beschäftigten wird dabei vor allem auf den Rückgang der Tarifvertragsbindung der Beschäftigten zurückgeführt. Das gehäufte Auftreten von Niedriglöhnen in Regionen und Sektoren mit geringer Produktivität, beispielweise im Gastgewerbe, Einzelhandel oder Friseurhandwerk, deutet allerdings darauf hin, dass in den meisten Fällen eine geringe Entlohnung der Beschäftigten nicht mit übermäßigen Einkommen auf der Unternehmerseite einhergeht.“
Die zeitliche Dimension gehört hier nicht herein, weil das Argument im Kern nur Marktmacht der Arbeitgeber braucht, keine Veränderung der Marktmacht. Das Argument danach ist kompletter Unsinn. Mit Produktivität ist wohl Arbeitsproduktivität gemeint, also etwa Umsatz je Arbeitsstunde. Das stimmt, weil die Kapitalintensität in diesen Branchen gering ist. Entsprechend gering ist die Macht der Gewerkschaften in diesen Branchen, denn z.B. die Streikdrohung schreckt bei geringer Kapitalintensität kaum. In diesen Branchen ist also die Macht der Arbeitnehmer besonders gering. Aber mit der Kapitalintensität sind auch die Kosten gering, zumal wenn die Löhne niedrig sind. Warum soll man da keine guten Gewinne machen können. McDonald’s ist keine kleine gewinnarme Klitsche. Wallmart auch nicht.
Weiter geht’s:
„Stattdessen dürften sich niedrige Löhne in den meisten Fällen aus dem Zusammenspiel von (relativ hohem) Arbeitsangebot und (relativ niedriger) Arbeitsnachfrage, etwa im Bereich einfacher Tätigkeiten, ergeben.“
Wieder ein Scheinargument. Auch wenn die Arbeitgeber Marktmacht hätten und diese ausnutzten, wäre ihre Arbeitsnachfrage gering. Das ist kein Gegenargument. Diese ganze Argumentationskette ist eines Wirtschaftsprofessoren unwürdig, und fünfen erst recht.
Und weiter:
„Unter diesem Blickwinkel stellen die beobachteten Lohnentwicklungen das Ergebnis eines funktionierenden Marktes dar, und der Mindestlohn dürfte als Fremdkörper negativ auf die Beschäftigung wirken.“
„Dürfte“? Die fünf Weisen stellen hier einer riesigen empirischen Literatur ohne eindeutiges Ergebnis, einfach ein „dürfte“ entgegen und ignorieren dabei neben vielen anderen die Studie von Brochu und Green, auf die sie an anderer Stelle zurückgreifen. Was soll man davon halten,.
Wenn die Weisen etwas wissenschaftlichen Anstand bei diesem Thema bewahrt hätten, dann hätten sie geschrieben: „Die Literaturlage ist nicht eindeutig, aber wir, die fünf Weisen, sind überzeugt, dass Mindestlöhne in Deutschland negative Beschäftigungswirkungen haben.“ Das können sie ja machen. Aber so wie die fünf Weisen es machen, so als sei das allgemein anerkanntes Wissen, ist es unseriös, eine Irreführung der Öffentlichkeit.
„Diese Beschäftigungszuwächse wurden nicht mit einer merklichen Abnahme der Beschäftigungsqualität erkauft“, schreiben die Weisen in Ziffer 535 über die Wohltaten der Hartz-Reformen. Im vom Rat gewählten Neunjahreszeitraum ab 2005 stieg die atypische Beschäftigung tatsächlich nur von 23,6 auf 24,1 Prozent. Denn der große Sprung fand ein Jahr früher statt. Im Zehnjahreszeitraum von 2004 bis 2013 war ein durchaus merklicher Anstieg von 21,6 auf 24,1 Prozent zu verzeichnen, zweieinhalb Prozentpunkte oder zehn Prozent mehr. Es gibt außer der Absicht, den Sprung nach oben nicht berücksichtigen zu müssen, keinen erkennbaren Grund, den Vergleich erst 2005 anfangen zu lassen. Die Hartz-Gesetze I und II, die atypische Beschäftigung erleichterten, datieren von Ende 2002. Das sieht sehr nach täuschender Manipulation aus.
Ich will die Geduld der Leser nicht überstrapazieren. Dieses Kapitel des Rats schreit an so vielen Stellen nach kritischer Beleuchtung, dass man nicht fertig wird, alles aufzuspießen. Und irgendwann will man im Urlaub ja auch an anderes tun. Wer möchte, schaue sich noch Ziffer 543 an, und die zugehörige Grafik zum Vergleich Frankreich und Großbritannien. Völlig sinnfrei, soweit ich das beurteilen kann, insbesondere wenn man an anderer Stelle (Ziffer 546) des Gutachtens findet, dass der britische Mindestlohn erheblich niedriger ist als in Frankreich und dazu nimmt, dass für Jugendliche dort ganz andere Regeln gelten als in Frankreich. Wenn dann – wie der Rat zeigt – in beiden Ländern die Jugendarbeitslosigkeit in den Krisenjahren kräftig nach oben ging, fragt man sich, ob der Mindestlohn wirklich schuld sein kann, wie der Rat insinuiert.
Den Abschluss soll aber ein Zitat aus Ziffer 540 bilden, weil die Weisen darin so albern werden, dass man schon fast darüber lachen kann. Und das Lachen muss man nach einer solchen Lektüre dringend wieder lernen:
„Durch den Mindestlohn werden zwar die Löhne für einen Teil der Beschäftigten steigen. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene werden sich jedoch aller Voraussicht nach im Hinblick auf die Einkommensverteilung, die Konsumnachfrage und die öffentlichen Haushalte selbst dann nicht die erhofften positiven Effekte einstellen, wenn große Beschäftigungsverluste ausbleiben. Denn zum einen müssen die voraussichtlichen Empfänger höherer Löhne teilweise auf andere Einkommensbestandteile verzichten, insbesondere die sogenannten Aufstocker auf ergänzende Transferleistungen. Zum anderen stehen den Lohnsteigerungen niedrigere Unternehmensgewinne und mögliche Preissteigerungen gegenüber, welche die gesamtwirtschaftliche Kaufkraft mindern (Brenke und Müller, 2013; Wiemers, 2013; Döhrn, 2014; Knabe et al., 2014).“
Ähem. Die positiven Wirkungen auf die Einkommensverteilung werden sich also nicht einstellen, weil sinkende Gewinne den Lohnsteigerungen für die Beschäftigten gegenüberstehen. Wie definiert wohl der Rat die Erreichung von Verteilungszielen? Auch deshalb werden die Ziele nicht erreicht, weil die Lohnerhöhungen teilweise von geringeren staatlichen Transferleistungen für die Lohnempfänger kompensiert werden. Letzteres Argument scheint für sich plausibel. Aber dann müsste doch der Staat Geld sparen. Tut er aber nicht, weil … Das zu begründen hat der Rat vergessen. Macht nichts. Schauen wir eben nach, beim zum Beleg zitierten Aufsatz von Wiemers 2013, wo es erkennbar um diese Frage geht. Aber hoppla. Da steht:
„Die zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer beziffern sich in der kurzen Frist auf gut 800 Mio. Euro. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen steigen zunächst einmal um knapp 1,7 Mrd. Euro. Die kurzfristig zu erwartenden Entlastungen bei den SGB-II-Ausgaben belaufen sich auf mindestens 0,4 Mrd. Euro und höchstens knapp 1 Mrd. Euro.“
Da hat der Rat wohl nicht die Begründung vergessen, sondern einfach eine falsche Behauptung aufgestellt und so getan, als habe er einen Beleg dafür. Ist ja nicht das erste Mal. Beileibe nicht.