Bargeldklage geht zum Bundesverwaltungsgericht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute in mündlicher Verhandlung unsere Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt verworfen. Die hessischen Verwaltungsrichter der zweiten Instanz urteilten, daraus dass das Bundebankgesetz Euro-Bargeld zum „alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel“ macht, folge keine Pflicht für hoheitliche Stellen, dieses anzunehmen. Trotzdem ist das Urteil ein Erfolg.

Der Gerichtshof lies nämlich Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, was aus verschiedenen Gründen sehr wichtig ist. Nun kann die Rechtsfrage von einem höchsten deutschen Bundesgericht geklärt werden, worum es mir von Anfang an ging. Mein Verfahren zielt ja nicht vor allem auf den Hessischen Rundfunk sondern auf diesen nur als Teil der gesamten öffentlichen Verwaltung, die immer mehr dazu übergeht, das eigene Geld des Staates nicht mehr zu akzeptieren.

Die Entscheidung auf oberster Bundesebene ist wichtig, denn es gibt ein Gesetz, das die einheitliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte der fünf Instanzenzüge sicherstellen soll. Anders als die unteren Verwaltungsgerichte darf das Bundesverwaltungsgericht nicht ohne weiteres von der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts abweichen. Will es das tun, muss es zunächst einen gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte damit befassen. Das ist wichtig, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Jahrzehnten konsistent bargeldfreundlich ist. Nach unserer Lesart der BGH-Rechtsprechung ist klar, dass man mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel jede Geldschuld tilgen kann, soweit nicht vorher auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart wurde.

Die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus.

Bericht zum Urteil von Kassel auf Juris.

Nachtrag: Prometheus – Das Freiheitsinstitut hat dankenswerter Weise zugesagt, auch die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht finanziell zu unterstützen.

[13.2.2018]

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