Tom Lausens Erklärung zur menschlichen Würde im digitalen Zeitalter und ein Gesetzentwurf

21. 01. 2026 | Der Datenanalyst Tom Lausen, bekannt geworden durch nicht obrigkeitsgefällige Auswertungen von Corona-Daten, hat eine „Erklärung zur menschlichen Würde im digitalen Zeitalter“ und den Entwurf eines „Gesetzes über analoge Zugangs- und Teilhaberechte“ veröffentlicht.

In der dem Gesetzentwurf vorangestellten „Erkärung zur menschlichen Würde im digitalen Zeitalter“ schreibt Lausen:

„Wenn die Grenzen zwischen Mensch und technischer Identität verschwimmen, beginnt das System darüber zu entscheiden, wer dazugehört, wer Zugang hat oder welche Rechte jemand ausüben darf. (…) Der Mensch ist jedoch mehr als die Summe seiner Daten. Seine Identität ist unteilbar, unabhängig und unersetzlich.“

Lausen erinnert daran, dass die Reduktion des Menschen auf eine Nummer eine in Lagern, Gefängnissen und starren Systemen gern verwendete Methode ist, den Menschen seiner Würde zu berauben. Er schreibt:

„Die Verwaltung des Menschen durch Nummern, Datensätze oder digitale Profile ist ein Akt der Reduktion – sie verwandelt das Einzigartige in das Zählbare.“

Die Identität des freien Menschen gründe in Bewusstsein, Gewissen und Beziehung – nicht in der Zuteilung einer digitalen Nummer. Der Gesetzentwurf, den er formuliert hat, soll Wahlfreiheit zwischen analogen und digitalen Formen der Interaktion sicherstellen und gewährleisten, dass der Mensch nicht zum hilflosen Spielball eines Der-Computer-sagt-nein-Systems wird.

Artikel 1 des Gesetzentwurfs definiert ein Recht auf analoge Teilhabe. Die ersten drei Absätze lauten:

„(1) Jede Person hat das Recht, an allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens unabhängig von der Nutzung digitaler Technologien teilzunehmen.

(2) Niemand darf vom Zugang zu Waren, Dienstleistungen, Informationen, Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Mobilität oder Kommunikation ausgeschlossen werden, weil er keine digitalen Identifikations-, Kommunikations- oder Authentifizierungssysteme nutzt.

(3) Die Freiwilligkeit der digitalen Nutzung ist zu wahren. Niemand darf gezwungen, gedrängt oder dafür belohnt werden, digitale Verfahren anstelle analoger zu verwenden.“

Bei manchen Paragrafenvorschlägen Lausens habe ich gewisse Zweifel, ob sie nicht zu weit gehen, ob sie nicht nützliche digitale Angebote unterbinden würden. So heißt es in Artikel 2:

„Analoge und digitale Verfahren sind in Rechtswirkung, Preisgestaltung, Servicequalität, Bearbeitungszeit und Leistungsumfang gleichzustellen.“

Es liegt jedoch manchmal in der Natur der Sache, dass die Bearbeitungszeit kürzer wird, wenn Prozesse durch Digitalisierung automatisiert werden können. Das sollte man nicht unterbinden. Es genügt aus meiner Sicht, wenn denen, die den digitalen Weg nicht gehen wollen, der analoge Weg offenbleibt, zu Bedingungen, wie sie vor der Digitalisierung normal waren.

Wie wohl unvermeidlich, weist der Gesetzentwurf auch hier und da Kompositionsfehler wie Dopplungen und Überschneidungen auf. Aber das schmälert seinen Wert als Diskussionsgrundlage und Basis für einen noch solideren Entwurf nicht. Die Erklärung und der Gesetzentwurf bieten denjenigen, die bisher nicht klar formulieren können, warum sie ein Problem mit Digitalzwang und digitaler Identität haben, geeignete Begriffe und Formulierungen an, die das leisten können.

Auf der Website zum Projekt schreibt Lausen abschließend:

„Diese Einleitung ist damit Einladung und Mahnung zugleich: die technische Zukunft zu gestalten, ohne die Seele der Menschen zu verlieren.“

Mögen viele Menschen die Einladung annehmen.

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