Nachdem ich Widerspruch gegen den amtlichen Bescheid des HR eingelegt hatte, dass ich den Rundfunkbeitrag nicht mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen darf, erhielt ich eine Zurückweisung dieses Widerspruchs. Dazu ausführlicher hier. Darin wird ausführlich auf die wenig relevante Rechtsmeinung des Bundesbank-Pressesprechers rekurriert, sowie auf eine Stellungnahme des Anwalts Christian Solmecke LLM (Link am 27.9.2020 erneuert), auf der Internetseite seiner Kanzlei, die auch durch die Medien ging. Er ist als Spezialist für IT- und Internetrecht nicht wirklich der Richtige für eine fundierte Stellungnahme. Aber, was schwerer wiegt: Herr Solmecke verschweigt in seinem Beitrag, dass er früher als freier Journalist und Moderator für den Westdeutschen Rundfunk gearbeitet hat. Wer das weiß, könnte auf die Idee kommen, dass er möglicherweise nicht ganz unvoreingenommen ist. In seinem kurzen Lebenslauf auf der Seite seiner Kanzlei findet sich am Ende unter „sonstige Tätigkeiten“ der Hinweis auf die frühere Tätigkeit für den WDR.
Gibt man Solmecke und WDR in eine Suchmaschine ein, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das gegenseitige Kennen bis heute auswirkt. Man findet eine Reihe von Einträgen zu WDR-Beiträgen, in denen Solmecke als Experte auftritt.
Erstaunlicher Weise wird auf den möglichen Interessenkonflikt auch in einem Beitrag von Express.de zu Solmeckes „Klarstellung“ nicht hingewiesen. In früheren Beiträgen von Express.de von Januar und März 2015 dagegen, mit Solmecke als Experte, wurde jeweils darauf hingewiesen, dass er früher freier Journalist und Radiomoderator für den WDR war.