Ein Leser meines Blogs, Anthony Heijkoop aus Wien, hat der dortigen Einzugsbehörde GIS geschrieben, er wolle nur noch bar bezahlen. Nach anfänglichem Ausweichen kam nun das Angebot beim Service Center in Wien bar einzuzahlen. Das Angebot hat allerdings viele Einschränkungen. Die GIS kommt damit nicht vom Haken. Es geht weiter.
Die Zeitung derStandart.at berichtet mit der gleichen diebischen Freude, mit der die Damen und Herren von der GIS ihr Schreiben an Heijkoop formuliert haben.
„Wenn nun die Abneigung gegen Rundfunkgebühren genügend Energie und Einsatzbereitschaft mobilisiert, um die 19,78 bis 25,18 Euro pro Monat (davon 15,76 für den ORF) in der Faulmanngasse 4 vorbeizubringen, dann könnte die Schlange vor dem Servicecenter immerhin den Verkehrsfluss zwischen Naschmarkt und Operngasse zum Erliegen bringen – wenn schon nicht das Gebührensystem.“
Wie schon der erste Bericht, ist auch dieser Bericht des Standard nicht von irgendwelcher Rechtskenntnis getrübt. Wir helfen gerne nach. Zunächst aber die Dokumentation des Antwortschreibens der ungewöhnlich ironiebegabten GIS-Juristen:
„Da es Ihnen offensichtlich ein großes Bedürfnis ist, können wir Ihen als Bargeldzahlung folgende Vorgehensweise anbieten: Sie können den betrag bei der Bank auf unser Konto einzahlen …, in unserem Service Center in der Faumanngasse 4, 1040 Wien täglich von 9 bis 11 Uhr persönlich vorbeibringen, als Wertbrief an uns versenden … oder es uns sonst auf beliebige Art und Weise zukommen lassen, so dass das Geld in der Faulmanngasse einlangt, und zwar unter den folgenden Bedingungen: Sie tragen das Risiko, dass das Geld bei uns einlangt, und es dürfen uns keine Kosten entstehen.“
Die GIS-Juristen könnten durchaus noch lange und viel Spaß mit dieser Angelegenheit bekommen, denn das Barzahlungsangebot, das sie machen, ist offenkundig nicht ausreichend, jedenfalls wenn das österreichische Recht einigermaßen ähnlich dem deutschen ist, was meines Wissens der Fall ist.
Hierzulande ist unstrittig, dass die Schuld am Wohnort durch (unterstellte) Rundfunknutzung entsteht. Dort wäre sie folglich auch zu begleichen, nicht in Wien. Im konkreten Fall ist der Beitragspflichtige allerdinngs aus Wien und kann auf dieses Angebot wohl verwiesen werden, auch wenn eine einzige Zahlstelle in einer derart großen Stadt etwas wenig sein könnte. Was aber sehr wahrscheinlich nicht geht, ist die Begrenzung der Annahmezeiten von täglich (wahrscheinlich arbeitstäglich) 9 bis 11 Uhr.
Wer nicht in Wien wohnt, oder von 9 bis 11 Uhr arbeiten muss, wäre damit auf die anderen Möglichkeiten verwiesen, die Geld kosten und Risiko mit sich bringen, dass das Geld nicht beim Gläubiger ankommt. Es ist aber die Verpflichtung des Gläubigers, das gesetzliche Zahlungsmittel entgegenzunehmen, und zwar dort, wo die Schuld entsteht, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Das scheidet im Fall der GIZ aber aus, weil eine hoheitliche Stelle nichts auf freiwilliger Basis mit ihren Untertanen vereinbaren kann.
Wenn der Gläubiger sich der Verpflichtung entledigt, indem er jemand mit der Annahme beauftragt, etwa die Post oder eine Bank, muss das für den Schuldner die gleiche Wirkung haben, als wenn er dem Gläubiger das gesetzliche Zahlungsmittel direkt überreicht, also: die Schuld ist sofort und ohne Kosten getilgt. Das Risiko und die Kosten der Übermittlung muss also der Gläubiger tragen.
Es braucht also nur jemand der nicht in Wien wohnt, auf Barzahlung beharrt, und die angebotenen riskanten und teuren Möglichkeiten dafür nicht akzeptiert, damit die Gerichte sich damit befassen dürfen und die GIZ-Juristen weiterhin ihren Spaß haben. Auch der Standard kann dann noch eine Reihe launiger Berichte schreiben.
Die GIS in Österreich hat ein Problem weniger die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GIS hat nicht per Satzung Barzahlung ausgeschlossen. Sie kann sich also einfach entscheiden, Bargeld zu akzeptieren, und zwar zu vernünftigen Bedingungen. Dann ist für sie das Problem gelöst. Die deutschen Rundfunkanstalten müssen vermutlich erst ihre Satzungen ändern, bevor sie an das Geld der Barzahlungsanbieter kommen.
Die sonnenklare gesetzliche Grundlage für den Bargeld-Annahmezwang in Österreich, den nun offenbar auch die GIS im Prinzip anerkennt, habe ich hier beschrieben.