Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihr „Beitragsservice“ zur Einziehung der Rundfunkgbühr verheddern sich in Widersprüchen. Während der Hessische Rundfunk mir amtlich mitteilt, Barzahlung der Rundfunkgebühr wäre gesetzwidrig, und der Beitragsservice auf seiner Website Menschen ohne Konto auf die Möglichkeit verweist, bei einer Bank zu Kosten von fünf bis 15 Euro eine Barüberweisung vorzunehmen, stellt sich heraus, dass Barzahlung bei manchen Rundfunkanstalten unter der Hand doch möglich ist.
Näheres lesen Sie in meinem Artikel auf Handelsblatt Online. Die Kurzfassung in Stichworten.
Obwohl der Hessische Rundfunk in seinem amtlichen Bescheid feststellt, dass Bareinzahlung rechtswidrig wäre, akzeptiert der Beitragsservice in manchen Servicestellen Barzahlung. Das ist mindestens in Köln und Berlin der Fall, ausgerechnet in Köln, wo der Bargeldservice seinen Sitz hat. In Frankfurt biem Hessischen Rundfunk wird Bargeld dagegen nicht akzeptiert.
Obwohl der Beitragsservice mancherorts Bargeld annimmt, verweist er auf seiner Internetseite Leute ohne Konto auf die teure Möglichkeit, ein Bareinzahlung bei Banken vorzunehmen.
Das Argument, dass Bareinzahlung zu teuer und nicht praktikabel wäre, widerlegt der Beitragsservice durch eigenes Handeln. Dass er das nur unter der Hand tut, stärkt seine Position nicht gerade.
Fazit: Der Beitragsseervice und die Rundfunkanstalten haben sich in Widersprüche heillos verstrickt. Ich sehe keine große Chance für sie, um die Einrichtung einer kostenfreien Barzahlungsmöglichkeit herumzukommen. Dazu müssen die Rundfunkanstalten allerding ihre Satzungen ändern.