Auf seinem Blog Coronaquest hat Hans Michael Rumpelt die vom Magazin Multipolar freigeklagten Protokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) daraufhin ausgewertet, was sie über die Haltung des Gremiums zu Gesichtsmasken verraten. Nachdem das RKI in den ersten Monaten der sogenannten Pandemie wie die Weltgesundheitsorganisation der Allgemeinbevölkerung vom Maskentragen abriet, heißt es am 31. März 2020:
„Stets mehr in den Medien, Stadt Jena macht MNS-Tragen Pflicht
– RKI muss Stellung entwickeln, soll es für alle empfohlen werden?
– WHO rät von allgemeinem MNS Tragen ab (…)
– Wo keine/mangelnde Public Health Evidenz verfügbar ist, muss auch weniger harte Evidenz genutzt werden, wichtig ist die Sprachregelung, um für die Bevölkerung akzeptabel zu sein
– FG14 und FG36 bereiten Sprachregelung vor, wie wir dazu kommen, allgemeinen MNS zu empfehlen.“
Im Januar hatte sich die Behörde klar gegen das Maskentragen im Alltag ausgesprochen, ab März dann gezielt nach möglichen wissenschaftlichen Rechtfertigungen für eine aus anderen Gründen erwünschte Kehrtwende gesucht und diese dann im April schleichend vollzogen.
Im Protokoll vom 4. April heißt es:
„Parallel zur Deeskalationsstrategie sollte die Strategie um weitere Maßnahmen wie ein klares Statement zur Mund-Nasen-Bedeckung ergänzt werden. FAQ sind bereits modifiziert, aber Empfehlung für Mund-Nase-Bedeckungen in der Bevölkerung noch nicht aktiv genug propagiert. Die Problematik müsste so aufgearbeitet werden, dass zusätzliche Maßnahmen angesichts der gemäß NowCast weiter steigenden Fallzahlen sinnvoll erscheinen, auch wenn Evidenz für das Maskentragen in der Gesamtbevölkerung noch fehlt, aber aus Plausibilität und angesichts der Fallzahlen in Ländern, die diese Maßnahme einsetzen, sinnvoll ist.“
Mit Händen zu greifen ist an vielen Stellen, wie sehr die Behörde sich von den Medien und der Politik getrieben fühlte und wie sehr sie um ihre Glaubwürdigkeit besorgt war. Wissenschaftliche Redlichkeit wurde bereitwillig auf dem Altar des öffentlichen Ansehens geopfert. Dass die Wende bis Anfang April dauerte, lag vor allem daran, dass vorher nicht genügend Masken verfügbar waren.
Aus der Maskenempfehlung des RKI machten die Regierenden eine Maskenpflicht, selbst im Freien, selbst für Kinder, mit den immensen Schäden, die das diesen zufügte. Demonstrationen von Gegnern wurden routinemäßig verboten, weil mit Missachtung der mutmaßlich eigens zu diesem Zweck verfügten Maskenauflagen zu rechnen gewesen sei. Dafür, dass die Gerichte das akzeptierten, war die Empfehlung des RKI von großer Bedeutung. In Ulm und einigen anderen schwäbischen Städten wurde Spaziergängern ohne Masken per Allgemeinverfügung mit polizeilicher Waffengewalt gedroht. Die verantwortlichen und die diese Linie unterstützenden Parteien, Verbände und Organisationen organisieren seit einigen Monaten Demonstrationen für den Erhalt der Demokratie.
Fazit
Die wissenschaftsfreie Kehrtwende des RKI zu Masken und die in den Protokollen gut dokumentierte Einflussnahme der Regierung liefern sehr nützliche Beweise für die fehlende Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit des RKI. Diese können bei der nächsten sogenannten Pandemie angeführt werden, sowohl gegenüber der Öffentlichkeit, als auch gegenüber Richtern. Diese können dann kaum noch naiv bleiben oder sich dumm stellen und so tun, als könnten bloße Verlautbarungen einer nachgeordneten Behörde einschneidende Maßnahmen der Regierung rechtfertigen.