Von Andrea Drescher.* In Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz ist das Recht auf Meinungsfreiheit geklärt. “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.” Eindeutig – sollte man denken. Aber dieses Recht soll zunehmend nur noch für Äußerung politisch korrekter Meinungen gelten.
Vorneweg: ich bin weder Anhängerin der Reichsbürgerbewegung (die es nicht gibt), noch ein Freeman bzw. eine Freewoman, Freistaatlerin oder Anhängerin einer sonstigen Gruppe, die sagt, dass unser derzeitiger Staat (Deutschland oder Österreich) illegal sei. Das ist einfach ein Thema, mit dem ich mich nicht beschäftigen möchte. Ich persönlich akzeptiere, dass wir ein wie auch immer geartetes staatliches Konstrukt benötigen, um die innerhalb einer Gesellschaft notwendigen Spielregeln festzulegen.
Es gibt Gruppen und Grüppchen in dieser Szene, die am extremen Rand verortet sind und gewalttätig agieren. Das sich seit dem NSU-Prozess die Frage stellt, wieviele Verfassungsschutzmitarbeiter in diesen Gruppen wieder aktiv sind und für entsprechende Mobilisierung sorgen, ist ein wichtiges Thema, das wir hier aber nicht vertiefen wollen.
Dass unser bestehendes System nicht das Optimum darstellt, davon bin ich überzeugt. Und ob es 100% legal ist, weiß ich auch nicht. Themen wie „Kanzlerakte“, Sätze von Minister Wolfgang Schäuble (2011) wie: „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen“, oder von Gregor Gysi: 2013 (Link zum Video erneuert am 19.5.2023) in Zusammenhang mit der nichtexistenten Gegenwehr der Bundesregierung gegen das Abhören durch die USA: „Ich muss ihnen mal ganz ernsthaft sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden?“ (ab Minute 3.25) lassen mich daran zweifeln. Aber ich habe mich damit abgefunden, dass mir das Thema „zu groß“ ist, um mich damit intensiv auseinanderzusetzen. Das sollen andere tun.
Meinungs- und Pressefreiheit werden ausgehöhlt
Meine Baustelle ist Meinungsfreiheit, meine Baustelle ist Pressefreiheit. Das sind die Themen, mit denen ich mich sehr bewusst auseinandersetze, denn wie sagte – vermutlich – Voltaire es so schön: „Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“ Nun ja, ob ich mein Leben dafür einsetzen würde, weiß ich persönlich auch nicht. Aber soweit sind wir ja noch nicht.
Das Thema Reichsbürger zeichnet sich jedoch als eines ab, das einen weiteren Angriff auf unsere Meinungsfreiheit darstellen könnte. In den letzten Wochen und Monaten wird es zunehmend medial in die Höhe gespielt, immer wieder muss man von Attacken der „Reichsbürger“ lesen bzw. hören. Darum zunächst doch ein kleiner Exkurs in die Begriffswelt dahinter.
Was sind Reichsbürger?
Reichsbürger ist ein Begriff, mit dem Menschen zu einer Gruppe zusammengefasst werden, die es als Gruppe eigentlich gar nicht gibt. Diese Haltung vertrete nicht nur ich, die Haltung hatte auch bis vor kurzem der Verfassungsschutz in Deutschland. Siehe dieses Zitat aus einem Bericht von Der Westen:
“Noch im September 2015 hatte das Ministerium (des Inneren) auf die Frage, warum die Bewegung nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werde, argumentiert, dass eine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“ nicht existiere und die Aktivitäten in jedem Einzelfall zu prüfen seien.”
Was 2015 noch keine einheitliche Bewegung war, ist jetzt in aller Munde – nein in allen Medien unhinterfragt als solche zu finden. Beim Suchbegriff “Reichsbürger” wirft Google im November “Ungefähr 3 340 000 Ergebnisse (0,47 Sekunden)” aus. In der Wikipedia kann man lesen:
“Die Reichsbürgerbewegung umfasst mehrere uneinheitliche, sektenartige Gruppen von Verschwörungstheoretikern und Rechtsextremisten in Deutschland, die sich selbst als „Reichsbürger“, „Reichsregierung“, „Staatsangehörige des Freistaates Preußen“ oder „Natürliche Personen“ bezeichnen. Sie entstand in den 1980er Jahren und tritt seit 2010 verstärkt in Erscheinung. Zu ihrer Ideologie gehört die Ablehnung der Demokratie und häufig die Leugnung des Holocaust. Ihre Anhänger behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort, aber – entgegen ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre– nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland. Vielmehr werde das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 (oder den Grenzen von 1914, je nach Gruppe) durch eine „kommissarische Reichsregierung“ (KRR) oder Ähnliches vertreten, welche verschiedene, nicht-homogene Gruppen für sich beanspruchen.”
Der ernsthafte Hintergrund
Dass diese sogenannte Bewegung ab 1980 entstand, verwundert nicht. Am 17.12.1979 konnte man im Spiegel unter der Überschrift „Das Reich besteht weiter“ folgendes Interview mit dem damaligen bayerischen Kultusminister Hans Maier lesen:
Frage: “Die Kultusminister sind darüber zerstritten, wie Deutschland in Karten und Geographiebüchern auszusehen hat. Bayern fordert, dass in allen Karten, mit denen Schüler umgehen, die Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 markiert werden. Warum soll die Schülergeneration der achtziger Jahre lernen, Breslau und Königsberg seien noch immer ein bisschen deutsch?“ Hans Maier: „Die Schüler sollen lernen, dass über die gegenwärtige staatsrechtliche Zugehörigkeit von Breslau und Königsberg friedensvertraglich nicht entschieden ist. Da ist der Wortlaut des Verfassungsgerichtsurteils zum Grundvertrag völlig eindeutig.” (Name des Interviewten am 6.12. eingefügt.)
Und auch heute scheint man sich bezüglich der Fortexistenz des Deutschen Reiches nicht ganz einig zu sein. So kann man in den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages lesen:
Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ – Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
Man kann sich also rechtlich trefflich über das Thema auseinandersetzen – jedoch wie bereits eingangs erwähnt: darum geht es nicht. Allein der Wikipedia-Eintrag macht deutlich, wie groß die Gefahr ist, die sich dahinter verbirgt. Unter Reichsbürger werden alle subsummiert, die sich mit Verschwörungstheorien beschäftigen und die Rechtsgrundlage des Staates in Frage stellen. Und wer das tut, wird dann gleich ins rechtsextreme Lager gestellt, mit Holocaust-Leugnern in Verbindung gebracht. Verbunden mit dem spektakulären Fall im Oktober 2016, bei dem laut Spiegel und allen anderen Medien “Nach Angriff eines „Reichsbürgers ein Polizist seinen schweren Verletzungen erliegt“, wird der Begriff Reichsbürger jetzt auch automatisch mit Waffengewalt sowie Mord und Todschlag verknüpft. In der Wahrnehmung der meisten Medien-Konsumenten bleibt dann irgendwas wie “Reichsbürger = VT = Nazi = Gewalt” hängen.
Wer hat schon Zeit und Lust, sich mit Urteilen aus Karlsruhe von 1979, den Details des Besatzungsstatutes und den 4+2-Verträgen zu beschäftigen? Kaum einer, ich ja auch nicht.
Reichbürger – Feindbildgenese 3.0?
Vor Kurzem konnte man von einem weiteren SEK-Einsatz gegen einen „Reichsbürger“ in Solingen lesen. Dem Artikel zufolge ging es bei dem Einsatz darum, einem Sportschützen, der seinen Vereinskollegen als Anhänger einer Reichsbürgerideologie aufgefallen sei, seine legalen Waffen abzunehmen, weil man annahm, er würde den Entzug des Waffenscheins vielleicht nicht einfach hinnehmen. Es bleibt in der Berichterstattung offen, ob seine Bemerkungen, mit denen er im Schützenverein Verdacht auf sich zog, von der Art waren, wie sie Bundesminister Schäuble oder der damalige Spitzenparteipolitiker Gysi tätigten, oder ob sie darüber hinaus gingen. Der Artikel der Rheinischen Post online hatte es in sich. Ganze elf Mal kommt das Wort Reichsbürger im Artikel vor – bei 614 Worten. – meine frühere Deutschlehrerin hätte bei der Häufigkeit an Wortwiederholungen den Rotstift gezückt und mir ganz viele „WW“ an den Rand geschrieben, mit entsprechender Auswirkung auf die Note. Aber wenn man einen Begriff in den Köpfen der Leser verankern will, ist die Häufigkeit der Wiederholung sicher ein wichtiger Faktor. Will man das?
Um es nochmal deutlich zu sagen: wer zu Gewalt aufruft, für Gewalt plädiert, Gewalttaten aktiv vorbereitet oder durchführt – sei es von rechts oder von links, sei es ein „Reichsbürger“ oder ein Mitglied der „Antifa“: Es gibt entsprechende Gesetze und die sollen und müssen zur Anwendung kommen. Auch wenn mich viele jetzt als Systemling schmähen. Aber nur weil jemand der Meinung ist, dass die BRD rechtlich auf tönernen Füssen steht, ihn mit irgendwelchen gewaltbereiten Ideologen in Verbindung zu bringen und dadurch – ganz nebenbei und vermutlich auch völlig zufällig – durch Wahl der entsprechenden Begriffe wie Aussteiger oder Querfront gleich ganze Gruppen von Menschen zu diffamieren, ist in meinen Augen ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Darum appelliere ich an die Medien – ob Mainstream oder linke Systemkritiker: Tragt nicht zur weiteren Hetze mit bei.
Laut Tagesschau vom 22.11.2016 “werden die sogenannten „Reichsbürger“ künftig bundesweit vom Verfassungsschutz überwacht. Das erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Rande der Haushaltsdebatte in Berlin.”
Wie sagte Martin Niemöller:
„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Laut ORF sollen
“Staatsfeindliche Bewegungen wie OPPT, „Freemen“ und „Reichsbürger“ künftig effizienter strafrechtlich verfolgt werden. … So soll künftig jemand strafbar sein, der eine staatsfeindliche Bewegung gründet oder sich daran beteiligt, die den Zweck hat, die Vollziehung von Gesetzen zu verhindern. Um einer Bewegung anzugehören, ist es ausreichend, dass eine gewisse Anzahl von Personen (zumindest zehn) der gleichen Gesinnung oder dem gleichen Ziel folgen. Eine gemeinsame Organisationsstruktur oder gemeinsame Kundgebungen sind nicht notwendig, um einer Bewegung anzugehören.”
Der letzte Satz lässt Böses erahnen. Darum dürfen wir nicht schweigen.
*Andrea Drescher ist Unternehmensberaterin & Informatikerin, Selbstversorgerin & Friedensaktivistin und Schreiberling.