Klage gegen den Rundfunk auf Barzahlung erweitert

In meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags haben mein Anwalt und ich die Klage erweitert. Der hr schickt nämlich in schönster Behördenwillkür Festsetzungsbescheide, die ignorieren, dass ich den Beitrag für letztes Jahr bereits mit befreiender Wirkung und unwiderruflich beim Amtsgericht Frankfurt für den hr hinterlegt habe.

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Die EU-Kommission hat Angst vor der Barzahlungsobergrenze

1. 06. 2015 | Bundesfinanzminister Schäuble hat der EU-Kommission ein schönes faules Osterei ins Nest gelegt, als er sich Anfang Februar für eine europaweit einheitliche Obergrenze für Barzahlungen aussprach und kurz später die EU-Finanzminister die Kommission beauftragten, bis 1. Mai einen Plan dafür vorzulegen (siehe Handelsblatt 1. Juni „Bei der Barzahlungsobergrenze hakt es in Brüssel“).

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Rundfunkanstalten nehmen doch Bargeld entgegen – nur nicht von mir

In einem Brief, der mir vorliegt, bestätigt der Beitragsservice der Rundfunkanstalten einem auf Barzahlung beharrenden Kunden ausdrücklich, dass dies in Köln möglich sei, ohne Einschränkung oder Bedingungen. Mir gegenüber weigern sich Beitragsservice und Hessischer Rundfunk Bargeld anzunehmen, weil die Satzungen der Rundfunkanstalten dies nicht gestatteten. In meinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt hat der Rundfunk angegeben, bei Berichten über eine Barzahlungsmöglichkeit handle es sich nur um Ausnahmefälle.

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Wenn Linke die EZB gegen linke Kritik verteidigen, blüht der Unsinn besonders bunt

Michael Wendl, Ökonom, Gewerkschafter, Politiker (SPD – Linke – SPD) und Mit-Herausgeber der Zeitschrift Sozialismus, nimmt die Geld- und Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen Kritiker von links in Schutz. Diese redeten Unsinn, schreibt er. Doch seine EZB-Verteidigungsschrift ist durchsetzt von Fehldeutungen, Auslassungen und trickreichen Themenwechseln.

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Nicht einmal die Bundesbank hält sich an das Bundesbankgesetz

Die Bundesbank macht auf ihrer Website klar, dass gemäß Bundesbankgesetz Bargeld annehmen muss, wer nicht auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart hat. Wenn allerdings jemand versucht Steuern beim Finanzamt mit Bargeld zu bezahlen und dafür an die Bundesbank verwiesen wird, verlangt die Bundesbank eine Gebühr fürs Bezahlen.

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