Weil die Anzahl der positiv Getesteten je 100.000 Einwohner in der Stadt Offenbach 97,5 erreicht hat und absehbar die 100 bald überschreiten wird, will die Stadt am Dienstag zusätzliche Grundrechtseinschränkungen für die Bürger beschließen.
Immerhin will die Stadt ihren Bürgern einen kleinen Einschränkungsrabatt geben, weil die Testinzidenz ja nicht mehr ganz unumstritten ist, um es vorsichtig auszudrücken. Wie groß der sein wird, ist noch offen.
Die Schutzverordnung des Landes Hessens sieht ab einer Inzidenz von 100 eine eine Begrenzung von: Treffen auf maximal 10 Personen vor, sowie eine Ausweitung der 3G-Regel. Dazu gehört, dass auch im Bereich der Außengastronomie und im Amateursport der Zutritt nur für geimpfte, genesene und getestete Personen erlaubt ist. Im Einzelhandel wären wieder Quadratmetervorgaben einzuhalten und in der Schule gilt die Maskenpflicht dem Landeskonzept zufolge auch am Sitzplatz. Im öffentlichen Nahverkehr muss dann wieder eine FFP2-Maske getragen werden, ebenso wie beim Friseur und allen anderen körpernahen Dienstleistungen.
Schaut man auf die Informationsseite des Offenbacher Gesundheitsamts, so sieht man, dass das Gesundheitssystem trotz der Inzidenz von 100 noch nicht einmal belastet ist, geschweige denn irgendwie in der Nähe der Überlastung.
Von den 224 positiv Getesteten sind ganze fünf so krank, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen, die anderen sind in häuslicher Quarantäne. Wie viele von den fünf im Krankenhaus dort wegen Corona behandelt werden, und nicht einfach nur mit Corona, ist unbekannt.
Die schon sehr erheblichen Grundrechtseinschränkungen werden in Offenbach morgen intensiviert werden, aufgrund einer Infektionskrankheit, wegen der noch maximal 2% der „Infizierten“ ins Krankenhaus müssen.
Nachtrag (17:10 Uhr): Am Nachmittag hat das „Corona-Kabinett“ in Berlin beschlossen, vor der Wahl den Inzidenzwert zu Grabe zu tragen und durch eine Hospitalisierungsquote zu ersetzen. Irgendwelche Grenzwerte wurden noch nicht beschlossen. Bis dahin werden wohl noch viele Grundrechtseinschränkungen auf Basis des Inzidenzwerts beschlossen werden.