Ein Leser wollte in einem Ladengeschäft von MediaMarktSaturn ein Notebook von Apple zum Preis von rund 900 Euro kaufen. Er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil er nicht bereit war, dem Verkaufspersonal Namen und Anschrift offenzulegen. Eine schlüssige Begründung für dieses Verlangen habe er nicht bekommen, berichtet er, nur dass es um Betrugsprävention ginge und der Hersteller Apple das so verlange.
Er wandte sich schriftlich an die Kundenbetreuung in der Zentrale von MediaMarktSaturn und bekam folgende erstaunliche Antwort (in Auszügen):
„Bei Waren wie einem MacBook Air handelt es sich um hochpreisige, leicht weiterveräußerbare Produkte, die leider häufig Gegenstand von Betrugs- und Diebstahlsversuchen sind. Die Erfassung von Kundendaten dient insbesondere:
- Betrugs- und Missbrauchsprävention, zum Beispiel bei Käufen mit gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsmitteln, gestohlenen Ausweisen oder falschen Identitäten. Durch eine nachvollziehbare Zuordnung von Kauf und Person können verdächtige Muster erkannt und im Ernstfall besser aufgeklärt werden.
- Dokumentation des Kaufs für Gewährleistung, Garantie & Service (…)
Nach aktuellem Kenntnisstand ist Apple nicht derjenige, der unmittelbar Ihre personenbezogenen Daten von uns erhält oder deren Erfassung im Kassenvorgang verlangt. Vielmehr handelt es sich bei unseren Prozessen um eigene risikobasierte Schutzmaßnahmen von MediaMarktSaturn bzw. um Anforderungen aus unseren vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.“
Auf wiederholte Anfragen bei der Pressestelle von MediaMarktSaturn erhielt ich keine Antwort. Die Kundenbetreuung antwortete schnell und verwies an die Pressestelle. Auch Apple reagierte nicht auf eine Anfrage.
Keine der Begründungen ist nachvollziehbar. Eine rechtliche Verpflichtung bei Warenkäufen im Wert von unter 1.000 Euro die Identität des Käufers festzustellen, gibt es nicht, schon gar nicht für Einzelhändler und erst recht nicht unabhängig vom Bezahlverfahren. Nach Angaben des Lesers kam die Aufforderung, Namen und Adresse anzugeben schon bevor er sich zum Zahlungsmittel geäußert hatte.
Er wollte das Gerät kaufen, nicht verkaufen, sodass es sich nicht um Diebesgut handeln konnte. Es handelte sich um ein einzelnes Gerät mit überschaubarem Wert. Wenn man schon bei solchen Käufen erkennungsdienstlich behandelt werden muss, damit bei einem Diebstahl, einem Garantiefall oder wenn etwas Unerlaubtes mit dem Gerät angestellt wird, der Eigentümer leicht feststellbar ist, dann gibt es keine Privatsphäre und Anonymität mehr. Ein Grund dieser niedrigsten Güteklasse, die Anonymität zwangsweise aufzuheben, findet sich immer.
Die sehr vagen Formulierungen im letzten zitierten Absatz machen misstrauisch. „Nach aktuellem Kenntnisstand“ sei Apple nicht derjenige, der „unmittelbar“ die abgefragten Identitätsdaten erhalte. Nichtssagender als „eigene risikobasierte Schutzmaßnahmen oder Anforderungen aus unseren vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen“ geht es kaum noch. Wenn es eine legitime Begründung für dieses übergriffige Verhalten des Einzelhändlers gäbe, könnte dieser sie auch darlegen und müsste sich nicht hinter dicken semantischen Nebelschwaden verstecken.
Da MediaMarktSaturn nicht antworten will, die Angelegenheit aber gleichermaßen wichtig und besorgniserregend erscheint, wende ich mich an meine treuen Leserinnen und Leser mit den Fragen:
- Fragen auch andere Einzelhändler Namen und Anschrift ab? (freiwilligen Angabe der Postleitzahl ist hier nicht gemeint.)
- Geschieht es nur bei Apple-Geräten oder auch bei anderen elektronischen Geräten oder sogar bei sonstigen Waren?
- Geschieht es unabhängig von der Bezahlweise, also auch bei Kartenzahlung?
Sachdienliche Hinweise nehme ich gern entgegen, bitte soweit möglich mit Datum, Ort, Name von Geschäft oder Kette, Kaufgegenstand/-gegenstände, Preis, freiwillige oder verpflichtende Angabe und ggf. Begründung. Herzlichen Dank.