DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte im September auf einer Kundgebung zum Handelsvertrag Ceta, er habe mit dem kanadischen Chefunterhändler Steve Verheul gesprochen. Dieser habe ihm versichert, Kanada habe kein Problem damit, Arbeitnehmerrechte sanktionsfähig zu machen. Aber die EU-Kommission wolle das nicht. Wer Gelegenheit dazu hat, sollte die Kanadier und die EU-Kommission mit dieser Aussage konfrontieren und fragen, ob das stimmt.
Das Problem ist, dass zwar Arbeitnehmerrechte, wie etwa das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, im Vertragstext verankert wurden. Anders als bei den Handelsrichtlinien und Investorenrechten kann sich jedoch niemand vor Gericht darauf berufen. Weder Arbeitnehmer, noch Konkurrenten können deswegen vor Gericht ziehen, um Schadensersatz, Strafen oder Abhilfe zu verlangen.
Die Aussage Körzells findet sich bei Minute 1:43 dieses Videos.
Siehe auch: Kanada würde auf Investorengerichte verzichten, aber die EU-Kommission nicht