Die Reform der IGV, die wie berichtet im Juni in einer Nacht-und-Nebel-Aktion auf der Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurde, gibt dem Generaldirektor der WHO weitreichende neue Befugnisse. Die Reform wird für Deutschland automatisch bindend, wenn die Regierung nicht bis 19. Juli 2025 gegenüber der WHO erklärt, dass sie das nicht möchte. Eine Zustimmung durch das Parlament ist nicht erforderlich.
Die noch nicht veröffentlichte Antwort von Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) vom 8. November auf die Frage, ob die Regierung die Änderungen der IGV dem Bundestag vorlegen werde, lautet:
„Aktuell prüft die Bundesregierung ein Vertragsgesetz, um gemäß Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz die Zustimmung des Deutschen Bundestages für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften einzuholen.“
Einerseits eröffnet die Neuwahl des Bundestags die Chance auf eine Mehrheit, die der weiteren Ermächtigung der WHO ohne Aufarbeitung ihrer Rolle in der Corona-Zeit kritischer gegenübersteht als die bisherige. Andererseits sinkt durch die absehbar lange Zeit ohne handlungsfähige Regierung die Chance, dass der Bundestag rechtzeitig die Gelegenheit bekommt, darüber zu befinden.
Ein Antrag der BSW-Gruppe im Bundestag vom 6. November, demzufolge die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Änderungen der IGV abzulehnen und eine Aufarbeitung der Corona-Politik Voraussetzung für jede innerstaatliche und internationale Regelsetzung für den Umgang mit künftigen Pandemien sein soll, dürfte ins Nirwana der Vorwahlzeit fallen.
Transparenzhinweis: Der Autor ist Unterstützer der Partei BSW.