Viele haben es mir nachgetan und dem Beitragsservice der Rundfunkanstalten geschrieben, dass sie den Rundfunkbeitrag nur noch bar zahlen möchten. Sie bekommen meist einen Formbrief zur Antwort, der das ablehnt. Hier auf vielfache Anfrage einige Reaktionsmöglichkeiten.
Ich weise darauf hin, dass ich als Laie keinen verbindlichen Rechtsrat erteilen kann. Da mich aber sehr viele Leute anschreiben, und ich nicht allen einzeln antworten kann, will ich hier einige Reaktionsmöglichkeiten zu erwägen geben:
Die Standardantwort des Beitragsservice lautet:
„Sie möchten die Rundfunkbeiträge bar zahlen.
Bitte berücksichtigen Sie: Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ( 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Die Satzungsbefugnis umfasst auch die Zahlungsweise. Gemäß § 10 Abs. 2 der Beitragssatzungen kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung entrichtet werden. Eine Barzahlung ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
Dem Ausschluss von Bargeldzahlungen steht auch § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz nicht entgegen. Die Vorschrift betrifft die Notenausgabe durch die Deutsche Bundesbank und sieht vor, dass „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.
Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten Sie weiterhin eine Zahlungsaufforderung. Sie können dann den Rundfunkbeitrag überweisen oder bei Banken und Sparkassen bar auf eines der Abwicklungskonten von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzahlen. Bitte beachten Sie, dass Kreditinstitute für die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Diese Gebühr wird nicht von uns erhoben, sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter rundfunkbeitrag.de.“
Die Rechtsmeinung des Beitragsservice halte ich in vielen Punkten für falsch. Mein Verfahren in dieser Sache liegt deshalb beim Verwaltungsgericht Frankfurt zu Entscheidung. Das hat für andere aber keine aufschiebende Wirkung.
Sie haben folgende Optionen:
- Aufgeben und überweisen.
- Widersprechen und schreiben, dass Sie auf Ihrem Recht zur Barzahlung beharren. Den Gerichtsvollzieher müssen Sie noch nicht so schnell befürchten, aber Mahngebühren kann es kosten. Diese können Sie eventuell später zurückfordern. Bevor es ernst wird, müssen Sie erst noch einen formellen Bescheid mit der Beitragsforderung von der zuständigen Rundfunkanstalt bekommen, denn der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig.
Das Widersprechen können Sie, indem Sie die jeweils in der Rechtsbehelfs-Belehrung angegebene Widerspruchsmöglichkeit nutzen, bis zum Gericht treiben, so wie ich, oder sie wechseln irgendwann auf Möglichkeit 3 über: - Sie überweisen unter ausdrücklichem Vorbehalt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den ausstehenden Beitrag und die künftigen Beiträge. Das erleichtert eine spätere Rückforderung, wenn es eine günstige Gerichtsentscheidung geben sollte.
Eine Formulierungsmöglichkeit für ein Schreiben an den Beitragsservice oder die Rundfunkanstalt zur Ankündigung der Überweisung unter Vorbehalt könnte sein:
„Ich bestreite, dass der [Beitragsservice oder Rundfunkanstalt] eine gültige Rechtsgrundlage hat, von mir Rundfunkbeiträge zu fordern und dass der HR berechtigt ist, die Annahme der von mir angebotenen Barzahlung zu verweigern. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Geltendmachung und Ausführung aller Rechte, einschließlich einer etwaigen Rückforderung meiner Zahlungen überweise ich daher zur Meidung akuter Weiterungen unter dem Vorbehalt der Klärung dieser Rechtsfragen die nach Ansicht des [Beitragsservice oder Rundfunkanstalt] geschuldeten und vermeintlich nur unbar zu bezahlenden Rundfunkbeiträge.“
Ich übernehme ausdrücklich für keine der hier getätigten Aussagen eine Garantie auf Richtigkeit und weise nochmals darauf hin, dass ich juristischer Laie bin.
Informationen zum Hergang und aktuellen Stand meines Verfahrens lesen Sie hier.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich wegen der Vielzahl der Fälle keine individuellen Tipps geben kann.