Wie die FAZ berichtet, nutzt der Rechtsanwalt Korbinian Geiger aus Greifswald kein Smartphone und verwendet deshalb einen Papierausdruck seines Deutschlandtickets mit QR-Code. Mehrfach kam es vor, dass Kontrolleure das nicht anerkennen wollten und ihn als Schwarzfahrer behandelten. Er klagte in drei Fällen. Im ersten Fall versuchte die Bahn nicht nachzuweisen, dass er ohne Fahrschein unterwegs war. Im zweiten Fall erkannte die Bahn kurz vor der mündlichen Verhandlung die negative Feststellungsklage Geigers an und nahm die eigene Widerklage zurück. Im November klagte Geiger gegen die ODEG, Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, die ihn ebenfalls als Schwarzfahrer bestraft hatte.
Am 20. Januar 2026 urteilte das Amtsgericht Lichtenberg in Berlin (Az. 12 C 7/25) und stellte fest, dass man mit dem Vorzeigen des Deutschlandtickets auf Papier nicht gegen Tarif- oder Beförderungsbestimmungen vestößt. In den Beförderungsbedingungen des Deutschlandtickets heißt es laut FAZ:
„Das Ticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen des Fahrgastes beinhaltet.“
Eine Ausgabe in diesen Formen bedeutet jedoch laut Gericht nicht automatisch, dass das Ticket nicht auch auf Papier gültig ist. Denn in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zum Personenverkehr sei zu lesen:
„Digitale Tickets können in ausgedruckter Form oder digital vorgezeigt werden.“
Geiger wird mit den Worten zitiert:
„Ich habe nun eine Präzedenzentscheidung eines Gerichts, damit die Gängelung durch die Eisenbahnunternehmen aufhört, Apps zum Bahnfahren nutzen zu müssen.“
Sein Ziel sei es gewesen „den faktischen App-Zwang für alle“ zurückzudrängen. Dieses Ziel sei erreicht. Wer es Geiger nachmachen will oder rmuss und das Deutschlandticket auf Papier als Fahrschein nutzen will, sollte sich Datum, Gericht und Aktenzeichen notierten: 20. Januar 2026, Amtsgericht Lichtenberg, Az. 12 C 7/25. Wenn das Urteil veröffentlicht ist, beeidruckt man unkundige Kontrolleure am besten mit einem Ausdruck.