Ohne das Kreuzchen für die Zustimmung zu den schönfärberisch Datenschutzhinweise genannten Selbstermächtigungen zur kommerziellen Ausbeutung der Besucherdaten gibt es keine Eintrittskarte und keinen Zutritt zur Buchmesse für das allgemeine Publikum. Nur Fachbesucher können an der Tageskasse den Eintritt bezahlen, allerdings nur mit Kreditkarte. Hat man das Kreuzchen notgedrungen gemacht, hat man damit der Datenweitergabe unter anderem für folgende Zwecke und an folgende Unternehmen, auch im außereuropäischen Ausland, zugestimmt:
- zum Zweck der Markt- und Meinungsforschung
- für Werbung
- für Tests und die Entwicklung von Kundenportal und Website
- an Vertriebs- und Servicepartner
- an Aussteller
Es würde mich wundern, wenn es rechtmäßig wäre, Besucher einer Messe zu nötigen, der Weitergabe ihrer Daten an die Werbewirtschaft zuzustimmen. Die Weitergabe an Aussteller steht unter dem Vorbehalt, dass man als Besucher dem Aussteller das Einscannen des auf seiner Eintrittskarte enthaltenen Barcodes gestattet. Mithin bekommt jeder Aussteller, der zum Beispiel bei einer Veranstaltung einen Scanner am Einlass aufstellt, automatisiert alle Daten der Besucher.
Für Geschäftsführung und Leitung der Datenverarbeitung der Frankfurter Buchmesse GmbH, Braubachstraße 16 in 60311 Frankfurt am Main, ist Juergen Boos zuständig. Betriebliche Datenschutzbeauftragte ist Tatjana Walter, privacy@buchmesse.de.