21. 11. 2024 | Das Bundesgesundheitsministerium hat eingeräumt, dass der geplante Starttermin der elektronischen Patientenakte „für alle“ (die nicht widersprochen haben) am 15. Februar 2025 stark wackelt.
In einem Schreiben an den Herstellerverband vom 18. November räumte die zuständige Abteilungsleiterin einem Bericht der Ärztezeitung zufolge „zeitlichen Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“ ein. Die bundesweite Einführung der ePA für alle werde erst beginnen, „wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind“. In den Modellregionen Hamburg und Umland sowie Franken und Oberbayern soll die ePA am 15. Januar starten.
Auf X.com informierte (bzw. desinformierte) das Ministerium ebenfalls, allerdings sehr versteckt zwischen den Zeilen unter der Überschrift „Die ePA für alle kommt“. Dort heißt es zuerst sehr missverständlich „Die ‚elektronische Patientenakte für alle‘ startet am 15.1.2025“. Nur wenn man sich klar macht, dass „für alle“ nicht bedeutet, dass sie tatsächlich für alle startet, weil das „für alle“ zum irreführenden Namen der Akte gehört, versteht man die Botschaft richtig. Weiter unten kommt dann, versteckt im Wörtchen „frühestens“, die eigentliche Botschaft: „Sobald die Qualität in den Modellregionen stimmt, werden alle Ärzt*innen bundesweit verpflichtet, die #epa zu nutzen. Dies wird frühestens ab Mitte Februar 2025 der Fall sein.“
Man möge mir nachsehen, dass die Unfähigkeit des Ministeriums und der beteiligten Unternehmen, den Zeitplan einzuhalten und das Problem frühzeitig zu erkennen und zuzugeben, mein Vertrauen in die Versicherung noch weiter senkt, die hochsensiblen Daten, auf die massenhaft Berechtigte aus aller Herren Länder Zugriff haben werden, seien auf den Servern der Konzerne auf Jahrzehnte hinaus sicher.
Wenn Sie nicht möchten, dass potentielle Arbeitgeber, Vermieter und vor allem Versicherer später einmal kritische Informationen über Ihren Gesundheitszustand oder gar den Ihrer Kinder (Erbanlagen) haben werden, oder Kriminelle Sie mit der Drohung erpressen können, die geraubten Daten zu veröffentlichen, sollten Sie umgehend bei Ihrer Krankenkasse der ePA-Einrichtung widersprechen. Wer nicht widerspricht, bekommt sie.
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