Merkel ignoriert im Fall Böhmermann das Recht, ihre Begründung ist heuchlerisch

Die Bundeskanzlerin hat die Entscheidung der Regierung, die Staatsanwaltschaft wegen Majestätsbeleidigung gegen Jan Böhmermann ermitteln zu lassen, mit Respekt vor dem Rechtsstaat begründet, und viele fallen auf diese heuchlerische Begründung herein.  Im Rechtsstaat habe nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten das letzte Wort, sagte Merkel. Dabei weist das einschlägige Gesetz ausdrücklich der Regierung die Entscheidung darüber zu.

 

Der türkische Staatspräsident Erdogan fühlt sich von Satiriker Jan Böhmermann beleidigt und hat bei der Bundesregierung Antrag auf Bestrafung des antiquierten Majestätsbeleidigungsparagraphen §103 des Strafgesetzbuchs gestellt.

§ 103  (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt … beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 Dem hat Merkel nun stattgegeben, mit der Begründung, es sei nicht Sache der Regierung, sondern der Staatsanwaltschaften, über so etwas zu entscheiden. Dafür erntete sie neben viel Kritik auch das Lob, sie halte die Gewaltenteilung hoch. Das ist Unsinn. Merkel heuchelt nur. Denn einerseits will die Regierung den peinlichen Paragraphen abschaffen. Andererseits tut sie so, als müsse sie ihn jetzt noch anwenden. Das stimmt jedoch nicht. Denn das Gesetz weist ausdrücklich der Regierung die Aufgabe zu, zu entscheiden, ob dem Strafersuchen einer ausländischen Regierung stattgegeben und ein Verfahren eingeleitet werden soll.

 § 104a  Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

§104a verweist offenkundig auf die Staatsräson. Die Regierung hat also politisch entschieden, dass es der Staatsräson entspricht, Böhmermann wegen Majestätsbeleidigung zu verfolgen. Nur bekennt sie sich nicht dazu. Sie hätte ohne jede Einschränkung der Gewaltenteilung unter vollem Respekt vor dem Gesetz die gegenteilige Entscheidung treffen können, wenn sie nicht gemeint hätte, vor Erdogan kuschen zu müssen. Da sie den Straftatbestand abschaffen möchte, wäre das nur folgerichtig gewesen. 

Print Friendly, PDF & Email