Barmer macht Recht zum Widerspruch gegen elektronische Patientenakte von Internetnutzung abhängig

Mit Nachtrag zur TK | 01. 10. 2024 | Dieser Tage wurden Millionen Krankenversicherte von der Barmer per Brief informiert, dass ab Januar eine elektronische Patientenakte für sie eingerichtet wird; wenn sie nicht widersprechen. Angeboten wird – mutmaßlich rechtswidrig – nur die Möglichkeiten, einen QR-Code zu scannen, oder eine Netzseite aufzusuchen und sich mit Versichertennummer oder einem Code anzumelden.

Wer das nicht kann oder will, kann dieser wohl irreführenden und gesetzwidrigen Widerspruchsbelehrung zufolge, nicht widersprechen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Barmer brieflich eingesandte Widersprüche ignorieren darf. Im Gesetz steht nichts davon, dass man Internet haben muss, um der ePA widersprechen zu dürfen.

Wie es auch anders geht, zeigt zum Beispiel AOK PLUS, die „Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen“. Dort heißt es in der Widerspruchsbelehrung, man könne online auf der Netzseite, über eine Telefonnummer, die App Meine AOK, persönlich in den Filialen oder per E-Mail widersprechen.

Nachtrag: Auf einer Internetseite zur elektronischen Patientenakte bietet Barmer ganz unten eine Widerspruchsmöglichkeit an, die sie im Brief verschweigt. Man kann sich ein PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post einschicken. Wie jemand, der nicht im Internet unterwegs ist, oder diese Seite nicht sucht und findet, davon erfahren und das Formular bekommen soll, bleibt ein Geheimnis der Barmer.

Nachtrag 2 (2.10.): Techniker Krankenkasse

Auch die Techniker Krankenkasse erwähnt in ihrer brieflichen Widerspruchbelehrung nur digitale Möglichkeiten des Widerspruchs. Anders als bei der Barmer wird nicht einmal auf der Netzseite zur ePA die Widerspruchsmöglichkeit per Brief (oder Telefon) erwähnt.

Print Friendly, PDF & Email