Aus Kapazitätsgründen will ich mich hier darauf beschränken, eine Analyse der Änderungen im neuen Textentwurf durch Hans Michael Rumpelt aus dessen wertvollem Kompendium zum Pandemievertrag und zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) in Auszügen wiederzugeben. Dort nimmt er auch ausführlicher zur Gesamtproblematik des Vertrags Stellung.
„Der Pandemievertrag wird auch als Rahmenvertrag angesehen. Zu diesem würden dann nach und nach konkretere und weitere Regeln beschlossen. Eine solche Erweiterungsmöglichkeit ist mit Artikel 29 „Ammendments“ geschaffen.
Beim „Whole-of-governent“-Ansatz ist nun nur noch davon die Rede, dass neben den „communities“ auch andere „relevant stakeholders“ einzubeziehen sind. Der Einschub „including the private sector“ ist gestrichen worden.
Auch beim Zensurthema wurde wohl versucht die Angriffsfläche zu reduzieren. Das war auch nötig: Die bisherigen Vorschläge waren sehr einfach und plakativ auseinanderzunehmen. So ist im Revised Draft nun die Definition zu „infodemic“ entfallen. Im Artikel 18 ist jetzt keine Infodemie mehr. Es ist nur noch die Rede von „misinformation or disinformation“. Die werden aber nicht definiert – womit klar ist, dass es ein Zensurartikel bleibt. Das martialischere „combat“ wurde durch „countering“ ersetzt – aber nicht durch ein Bekenntnis zur Meinungsfreiheit.“
Änderungshinweis (21.4.): Datum des Vertragsentwurfs vom 7. auf 13. März korrigiert.
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