Wie berichtet hat Microsoft Anfang Mai abrupt das E-Mail-Konto von Karim Kahn, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, gesperrt. Grund war eine Strafandrohung der Trump-Regierung bei Zusammenarbeit mit Kahn, wegen des von diesem ausgestellten internationalen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu.
Die Wirtschaftswoche berichtet nun unter Berufung auf „Unternehmenskreise“, dass Microsoft, gestützt auf ein Rechtsgutachten, solche Sperren gegen Personen mit Unternehmens-E-Mail-Account künftig nicht mehr verhängen werde.
Der Konzern beruft sich, dem Bericht zufolge, darauf, er stelle seine Dienste nicht einzelnen Personen zur Verfügung, sondern liefere nur die technische Plattform, mit deren Hilfe die Kunden ihrerseits eigenen Mitarbeitern oder Dritten digitale Dienste anbieten. Künftig werde Microsoft die Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen oder ein staatlicher Nutzer als institutioneller Bezieher von IT-Diensten oder Cloud-Angeboten des US-Konzerns ein einzelnes Nutzerkonto deaktiviere, dem Kunden überlassen.
Das dürfte allerdings nichts an der grundsätzlichen Abschaltdrohung ändern, wenn der institutionelle Kunde selbst Ziel der Sanktionsanordnung wird.