Wie der österreichische Automobilclub ÖAMTC berichtet, hat das „Pickerl“ oder „§57a-Gutachten“, also das, was in Deutschland „Tüv-Bericht“ genannt wird, seit 2. Februar einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.
Eine besonders wichtige Neuerung wird ab 20. Mai 2023 eingeführt. Dann muss im Zuge der jährlichen §57a-Begutachtung des Fahrzeugs eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2021 vorgenommen werden.
Die Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Wien gesendet. Von dort werden sie an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Der ÖAMTC sieht eine Weitergabe der Daten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer kritisch.
Erklärtes Ziel ist die Feststellung, wie weit in der Praxis die bei der Typengenehmigung festgestellten Verbrauchswerte überschritten werden.
Hintergrund ist eine EU-Verordnung von 2019, die vorschreibt, dass in alle ab 2020 zugelassenen Fahrzeuge ein standardisiertes Messgerät namens „On-Board Fuel Consumption Meter“ eingebaut werden muss und diese Daten auf einem damals noch offen gelassenen Weg an die EU-Kommission übermittelt werden sollen.
Mit einem jährlichen Bericht will die Kommission dann den tatsächlichen Kilometerverbrauch der verschiedenen Fahrzeugtypen angeben, um zu ehrlichen Verbrauchsangaben zu kommen. T-Online schrieb damals gewohnt treudoof-beruhigend über die Kritik an dem Vorhaben:
„Denkbar wäre etwa eine personalisierte CO2-Steuer, heißt es in einem Bericht von „Spiegel Online“. Wer viel verbraucht, müsste dann auch viel bezahlen. Derzeit gibt es allerdings keinen Grund zu dieser Annahme. Denn die Daten sollen anonymisiert werden.“
Wieder einmal zeigt sich, was solche Anonymisierungsversprechen wert sind. Nun werden die Daten zusammen mit den Fahrzeug-Identifizierungsnummern nach Brüssel übermittelt und in der nationalen Datenbank gespeichert.
Man muss auch – mit Verlaub – schon eine an Minderbegabung grenzende Obrigkeitsgläubigkeit mitbringen, um es plausibel zu finden, dass man in Hunderte Millionen Autos ein Gerät einbaut und das Fahrverhalten aller Autofahrer überwacht, nur um realistische Verbrauchswerte zu ermitteln. Die EU-Kommission hätte nur mal bei Stiftung Warentest fragen müssen, wie man so etwas macht, und dann noch ein paar Regeln gegen Manipulationen erlassen.
Da scheint mir wesentlich plausibler, diese Maßnahme als einen weiteren von schon so vielen getätigten Schritten in Richtung Totalüberwachung, Sozialkreditsystem und CO2-Budgets für die Bürger zu begreifen.
Im Gegensatz zu einer Lösung über den Spritpreis erlauben CO2-Budgets eine sehr viel genauere und willkürlichere Steuerung des individuellen Verhaltens und sie setzen Totalüberwachung voraus, die aus anderen Gründen gewollt zu sein scheint. Wenn die Bürger ein CO2-Budget haben, kann man zum Beispiel systemrelevanten Berufsgruppen wie Regierungspolitikerinnen, Rundfunkintendantinnen und Spitzenmanagerinnen eine höhere Fahrleistung und höheren Spritverbrauch zugestehen und ihn anderen verwehren, auch wenn sie dafür zahlen würden.
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