Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

Am Freitag, 3. Februar, wurde am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage von Oliver Cramer gegen den Hessischen Rundfunk verhandelt. Cramer bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, und wenn er ihn doch bezahlen soll, will er ihn bar bezahlen. Er hat kein Konto. Die Ausführungen der Richterin waren bemerkenswert – und verstörend.

Die Richterin gab zunächst in Kurzform die vielfältigen Klagegründe und Argumente des Klägers wider. Dann erläuterte sie, wie sie die Sache sieht. Das hatte es in sich. Sie hat offenbar viel Sympathie für die Argumente des Klägers und hält den Rundfunkbeitrag für ein politisches „Skandalon“. Es sei gut, wenn viele Leute klagen, allerdings erwarte sie, dass letztlich eher auf politischem Wege als auf juristischem der Rundfunkbeitrag zu Fall gebracht werde. Man müsse hoffen, dass irgendwann die Politiker einsehen, dass „es so nicht weitergehen kann“, weil ihnen das Volk von der Fahne geht.

Die höheren Gerichte, bis zum Bundesverwaltungsgericht, hätten regelmäßig die Klagen aufgrund der vom Kläger vorgebrachten Argumente abgewiesen. Sie könnte zwar im Prinzip die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, ihr fehlten aber die neuen Argumente, über die nicht schon höhere Gerichte geurteilt hätten. Nicht umsonst hätten sich die Rundfunkanstalten mit Paul Kirchhof einen ehemaligen Verfassungsrichter angeheuert, um die Neuregelung der Rundfunkgebühr mit „Rabulistik“ und „spitzfindiger“ juristischer Argumentation verfassungsgerichtsfest zu machen.

Natürlich wies sie die Klage ab, erwartbar angesichts ihrer vorangegangenen Erläuterungen. Verstörend war die Sache aber dennoch, jedenfalls für mich. Denn es war die gleiche Richterin, die auch meine Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags abgewiesen hat, und zwar ganz ohne irgendwelche Urteile höherer Gerichte, die ihr und ihren beiden Richterkollegen die Hände gebunden hätten. Ganz im Gegenteil. Der Bundesgerichtshof ist mit seinen Urteilen zum gesetzlichen Zahlungsmittel klar auf meiner Seite, und was die Richterin sich an fadenscheinigen und schlecht argumentierten Gründen zurechtzimmerte, um die Klage trotzdem abzulehnen, sehe ich hart an der Grenze zur Rechtsbeugung. Siehe dazu auch die knackige Berufungsbegründung meines Anwalts und den aktuellen Aufsatz in Kommunikation & Recht, der das Urteil zerpflückt.

Deshalb frage ich mich schon, was das bedeutet, wenn eine Richterin, die sich als so kritisch dem Rundfunkbeitrag gegenüber outet, mit derartiger Spitzfindigkeit ein solchermaßen staats- und rundfunktragendes Urteil fällt. [7.2.17]

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