Die Sabadell Bank, die viertgrößte spanische Bankengruppe, verschickt derzeit Fragebögen an Bestandskunden, in denen diese detailliert danach ausgefragt werden, wie sie ihr Konto künftig nutzen wollen. Die Bank begründet dies mit KYC-Regeln der Bankaufsicht zur Kundenidentifizierung (Know Your Customer). Mir liegen Scans des Fragebogens von einem deutschen Kunden der Bank vor. Die Fragen lassen vermuten, dass der Fragebogen in dieser Form nur an nichtspanische Kunden geht.
In einem Schreiben der Bank an den Kunden heißt es:
„Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie die Angaben im Fragebogen zu den Aktivitäten auf Ihren Konten (KYC, Know Your Customer) aktualisieren müssen. Es ist wichtig, dass wir über diese Informationen verfügen, da wir als Finanzinstitut dazu verpflichtet sind, die Geschäftsbeziehungen mit Kunden fortlaufend zu überprüfen. (…) Mit dem ausgefüllten KYC-Dokument erfüllen wir das Gesetz 10/2010 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PBCFT), das die Verpflichtung zu einer angemessenen Kenntnis unserer Kunden vorschreibt, die durch regelmäßig aktualisierte Dokumente nachgewiesen werden muss.“
Gefragt wird unter anderem nach dem primären Grund für die Kontonutzung, mit den Antwortmöglichkeiten: Girokonto für Geschäftsverkehr, Sparen und Geldanlage, Erbschaft, Studium in Spanien, Arbeiten in Spanien, Immobilieninvestitionen, Kreditaufnahme und „Andere“. Außerdem danach, wie viel Geld der langjährige Bestandskunde im Durchschnitt in allen seinen Konten und Depots bei der Bank halten werde.
Ferner will die Bank wissen, wie viel Bargeld der Kunde voraussichtlich pro Monat einzahlen und wie viel er abheben werde, ob er grenzüberschreitende Geldüberweisungen plane, in welche Länder bzw. aus welchen Ländern und wie oft pro Monat.
Da Banken verpflichtet sind, Kontobewegungen laufend zu überwachen und auf Verdachtsmomente zu analysieren, läuft man Gefahr, den Behörden gemeldet zu werden oder sein Konto gekündigt zu bekommen, wenn man sein Konto unerwartet doch anders nutzt als vorausgesagt.
Wie berichtet, fragen Banken, auch in Deutschland, in den letzten Jahren vermehrt ihre Kunden sogar nach ihrem Gesamtvermögen aus. Ich habe das in Zusammenhang mit EU-Plänen für ein europäisches Vermögensregister gestellt, das mutmaßlich auf dem Umweg über das geplante Bankkontenregister und die KYC-Regeln umgesetzt werden soll.
Wie ebenfalls berichtet, verlangen europäische Banken seit etwa 2024 Beschäftigungsnachweise (in beglaubigter Übersetzung), wenn Bürger aus anderen EU-Staaten dort ein Konto eröffnen oder behalten wollen. Keine Beschäftigung, kein Konto, wurde einem Leser in Spanien beschieden.
Sei kurzem haben die Banken, auch in Deutschland, Überweisungslimits eingeführt, oft ohne eine Einwilligung der Kunden einzuholen. Die Limits können von den Kunden angehoben werden, zum Teil allerdings nur mit einigen Stunden Vorlauf. Eine Garantie für diese Anpassbarkeit gibt es in den Geschäftsbedingungen nicht. Begründet wurde das jeweils mit regulatorischen Vorgaben. Aber in den nachlesbaren Gesetzen und Verordnungen ist das nicht zu finden. Es dürfte sich, wie bei vielen anderen der beschriebenen Einschränkungen und Ausforschungen, um nichtöffentliche Auslegungsvorgaben durch die Regulierer handeln.
Bargeld zu nutzen ist immer weniger eine Alternative. Wer zu oft und zu viel Bargeld abhebt oder einzahlt, läuft jetzt schon Gefahr, sein Konto gekündigt zu bekommen. Schon mittelgroße Bargeldbeträge bekommt man nur noch ausbezahlt, wenn man plausibel macht oder nachweist, wofür man es braucht und nur mit mehreren Tagen Verzögerung. Aufgrund der Anti-Geldwäscheverordnung der EU 2024/1624 gilt ab Juli 2027 ein EU-weites Verbot, mehr als 10.000 Euro bar zu bezahlen. Viele EU-Länder haben deutlich niedrigere Grenzen, die weitergelten. Eine Harmonisierung auf niedrigerem Niveau als 10.000 Euro ist im Verordnungstext bereits angelegt. Zahlt man einem Unternehmen mehr als 3000 Euro in bar, muss man sich künftig diesem gegenüber ausweisen und das Unternehmen muss das speichern. Edelmetalle darf man jetzt schon nur bis 2000 Euro anonym kaufen. Kreditinstitute müssen größere Bareinzahlungen den Behörden melden.
Der notorische Vorreiter Spanien geht sogar noch weiter. Hier muss man neuerdings den Behörden drei Tage vorher anmelden, wenn man mehr als 3000 Euro in bar von seinem Geld ausgezahlt haben möchte. Es nicht zu tun ist eine Straftat, ebenso, den Betrag zu stückeln. Wer also in zu kurzer Frist zu oft am Geldautomaten ist, und insgesamt mehr als 3000 Euro abhebt, ohne das vorher anzumelden, macht sich strafbar.
Fazit
Wir werden aber immer mehr in den Status eines Mündels gedrängt, das sich von einem Vormund jede Verfügung über sein Geld genehmigen lassen muss. Rechtlich ist das Geld auf dem Konto ein unbefristeter, jederzeit kündbarer Kredit an die Bank, rückzahlbar auf Verlangen im einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel, Bargeld. Aber die Rückzahlungspflicht auf Verlangen ist weitgehend ausgesetzt. Bedingungslos bekommt man nur noch kleine Mengen. Will man mehr, muss man nachweisen, dass man es für einen aus Sicht der Regierung legitimen Zweck braucht.
Selbst mittelgroße Überweisungen stehen zunehmend unter Genehmigungsvorbehalt. Unsere Verfügungsgewalt über unser Geld wird massiv ausgehöhlt. EU-Freizügigigkeit hin oder her, wenn wir Geld grenzüberschreitend verwenden, machen wir uns verdächtig. Überhaupt ist jede Geldverwendung verdächtig. Wir müssen deshalb nachweisen, dass sie koscher ist, nicht umgekehrt.
Das besonders Perfide daran: sehr vieles von dieser Aushöhlung unserer Verfügungsgewalt über unser Geld geschieht ohne effektive Aufsicht, beschlossen in einem demokratiefernen, internationalen Schattenreich der Finanzregulierer. Es wird weder verkündet noch erklärt. Es wird einfach in Salamitaktik umgesetzt. Irgendwann ist es einfach so und wir haben es kaum gemerkt.
Ergänzung (14.2.): Mir liegt der Scan eines ganz ähnlichen Fragebogens der ungarischen Bank OTP vor.
Änderungshinweis (14.2.): Ich habe im ersten Absatz des Fazits den Halbsatz „Formal gehört das Geld auf unserem Konto zwar noch uns“ entfernt, weil er falsch war, wie sich aus dem nachfolgenden Satz ergibt.
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