Ein Leser schrieb mir:
„Dieses Wochenende weile ich im Friederikenhof bei Lübeck. Interessanterweise wird dort kein Bargeld mehr angenommen, da das wegen Paragraphen zur Geldwäsche zu aufwendig wäre.“
Tatsächlich findet sich auf der Netzseite des Hotels der „Wichtige Hinweis“, dass man wegen des „neuen, verschärften Kassengesetzes“ kein Bargeld mehr annehme:
Eine Internetrecherche ersparte es mir, das Hotel mit einer Anfrage zu belästigen. Es gab zwar aktuell keine Verschärfung des Kassengesetzes, aber eine wichtige Übergangsfrist aus dem ab 2020 verschärften Gesetz lief Ende 2022 aus.
Der seit 2020 geltende §146a der Abgabenordnung macht neue Vorschriften für die schon länger bei Bargeldumsätzen vorgeschriebenen elektronischen Kassensysteme. Diese müssen seither so ausgestaltet sein, dass jeder Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet wird. Das Aufzeichnungssystem und die Aufzeichnungen müssen durch eine zertifizierte interne technische Sicherungseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden. Ein Sicherheitsmodul soll gewährleisten, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr verändert werden können.
Für Registrierkassen, die zwischen 2010 und 2019 angeschafft wurden, erlaubte eine Übergangsregelung, sie bis zum 31.12.2022 weiter zu verwenden. Diese Übergangsregel ist mit dem Jahreswechsel ausgelaufen. Wer sein Kassensystem noch nicht umgestellt hatte, musste es zum 1. Januar umstellen, um empfindliche Bußgelder zu vermeiden. Oder aber die Annahme von Bargeld und damit die Notwendigkeit einer Kasse beenden. Diesen Weg scheinen viele Anbieter, bei denen nicht mehr viel bar bezahlt wird, zu beschreiten. Dazu gehören gehobene Hotels.
Für sich genommen wirkt die Neuregelung in der Abgabenordnung wirksam und sinnvoll, um Steuerbetrug zu vermeiden.
Wenn man allerdings bedenkt, welcher Aufwand hier kleinen Gewerbetreibenden aufgezwungen wird, um vergleichsweise kleine Steuervergehen zu vermeiden, während
- der Bundeskanzler einen den Fiskus um viele Millionen betrügenden Banker getroffen und ihm mutmaßlich geholfen hat,
- oder dass die Aufsichtsbehörden viele Jahre lang die Augen vor dem viele Dutzend-Milliarden Euro schweren Raubzug der Banken verschlossen haben,
- dass in Hessen Steuerfahnder, die bei Banken zu sehr kontrolliert haben, mit falschen Gutachten für verrückt erklärt und aus dem Dienst entfernt wurden (wobei der ausführende Psychiater weiter als Gerichtsgutachter beschäftigt wird),
- und dass sich international agierende Großkonzerne weitgehend aussuchen können, wie viel und wo sie Steuern bezahlen,
dann ahnt man, dass mit den Prioritäten etwas ganz und gar nicht stimmt und es sich hier vielleicht doch vor allem um eine weitere Schikane handelt, um den Gewerbetreibenden das Bargeld zu verleiden.
Nachtrag (8.5.) Keine Lust auf Kassenbuch
Sebastian Rentsch berichtet:
„Kürzlich war der Klavierstimmer hier und wollte nach der Arbeit unser Bargeld nicht mehr annehmen. Er ließ seine Rechnung hier mit der Bitte um Überweisung. Er erklärte das damit, dass er in seinem Beruf nicht wirklich einen Unterschied zwischen seinem privaten Portmonee und einer Kasse machen könne. Er müsse, wenn er Bargeld annimmt, ein minutiöses Kassenbuch führen und, wenn er nach seinem Einsatz bei uns in der Nachbarschaft beim Bäcker einen Kaffee trinken gehe, jeden Euro und Cent in dieses Kassenbuch eintragen. Das sei ihm zu blöd.“
Mehr
- Die Erklärung des Hotels ist vorgeschoben
- Es liegt ein Missverständis vor
- Sie sprechen mir aus der Seele
Dokumentation des Trends zur Bargeldverweigerung seit Jahresanfang
Beiträge über den Krieg gegen das Bargeld der IT- und Finanzbranche, der Regierungen und Schattenmächte