Digitale Zahlungsverfahren, die Union und SPD den Gewerbetreibenden aufzwingen wollen, beruhen darauf, dass Bankguthaben mithilfe von Zahlungsdienstleistern wie Visa und Mastercard übertragen werden. Bankguthaben lauten zwar auf Euro, sind aber keine Euro, sondern rechtlich Schulden der Bank gegenüber dem Kontoinhaber. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Im Gegensatz zu den Plänen der Koalitionäre für digitales Bezahlen mit Bankschulden gibt es keine Verpflichtung für Geschäfte und Ämter, das gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen und soll es nach ihrem Willen auch nicht geben. Für Geschäfte genügt es, per Aushang oder ähnliches deutlich zu verkünden, dass man kein Bargeld annimmt. Ämter dürfen sich aufgrund eines Recht-schaffenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Kosteneinsparung um die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels drücken. Im Zuge der geplanten Einführung des digitalen Euro soll es nach derzeitigen Plänen eine Annahmepflicht nur für diesen geben, nicht jedoch für Bargeld. Dem Vernehmen nach widersetzt sich insbesondere die Bundesregierung einer Bargeldannahmepflicht.
Viele kleine Geschäfte und Dienstleister verzichten wegen der für sie überproportional hohen Kosten darauf, einen Vertrag mit Digitalzahlungsdienstleistern abzuschließen. Diese Kosten wollen SPD und Union ihnen nun per Gesetz aufdrücken. Für das Bargeld wäre das ein weiterer Schritt hin zur Abschaffung. Denn dann würde noch weniger bar bezahlt und die Kosten der Bargeldinfrastruktur je Bezahlvorgang würden noch weiter steigen. Es gäbe vermeintlich noch mehr Rechtfertigung für weitere bargeldfeindliche Maßnahmen von Staat und Privaten. Außerdem ist absehbar, dass die Kartenanbieter und Zahlungsabwickler ihre Preise anheben werden, wenn ihre Kunden per Gesetz zum Vertragsabschluss gezwungen werden. Im Bilden von Kartellen haben sie schon Übung.
Gerade erst haben Banken und Kartenanbieter parallel zu den Plänen der Koalitionäre ein Rabattkartell vereinbart, mit dem sie kleine Geschäfte und Gewerbetreibende zur Akzeptanz von elektronischen Zahlungen bewegen wollen. Die Kartellmitglieder finanzieren die nötigen Geräte und ein Jahr lang die Transaktionskosten für Geschäfte, die bisher keine digitalen Zahlungen angenommen haben.
Union und SPD begründen ihren Plan damit, dass sie auf diese Weise Steuerbetrug erschweren können. Das trifft zwar zu. Aber dass mehr Überwachung weniger Betrugsmöglichkeiten bedeutet, ist immer wahr. Trotzdem gibt es ein Grundrecht auf Privatsphäre. Trotzdem darf nicht jeder Bürger von vorne herein als Verdächtiger behandelt werden.
Bargeldbeseitigung bedeutet nicht nur mehr Transparenz für die Steuerbehörden. Es bedeutet, dass alle Bürger finanziell in jeder Hinsicht gläsern werden, jedenfalls gegenüber Banken und Behörden, die in die Bankkonten schauen können. Das Bankkonto wird zum detaillierten Logbuch des gesamten Lebens. Und wer die Macht hat, Bankkonten zu sperren, sei es die Bank, sei es eine Behörde, bekommt immer größere Macht über uns. Kritische Publizisten, linke und rechte Parteien können ein Lied davon singen. Auch wenn man bedenkt, mit welcher Nachsicht beide Parteien in Regierungsverantwortung den viele Milliarden Euro schweren Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerbetrug der Banken erst laufen ließen, und dann auf rigoroses Eintreiben des erbeuteten Geldes verzichteten, bekommt man schnell Zweifel an der Echtheit des angegebenen Motivs.
Fazit
Was Union und SPD vorhaben ist ein nur notdürftig verbrämter Anschlag auf die Vertragsfreiheit und auf das Bargeld und damit auf die finanzielle Privatsphäre der Bürger. Ein Sturm der Entrüstung ist angezeigt.