Telebörse-Moderator Raimund Brichta setzt mit bewundernswerter Konsequenz seinen Versuch fort, dem Finanzamt zur Bezahlung seiner Steuerschulden die Geldscheine aufzudrängen, die der Staat zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Doch dem Staat ist das eigene Geld, Euro-Banknoten, nicht gut genug. Er will nur Bankengeld. Ein Stück aus dem Tollhaus.
Auszug (Der volle Text und Links zu früheren Folgen stehen hier):
„… Inzwischen habe ich mich durch Paragrafen und juristische Kommentare gewühlt. Die Quintessenz: Es besteht nach wie vor ein Annahmezwang für Banknoten und Münzen. Das heißt, jeder hat sie als Bezahlung zu akzeptieren – es sei denn, etwas anderes ist vereinbart. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, mit dem Finanzamt etwas anderes vereinbart zu haben.
Finanzämter wie meines versuchen sich zwar gerne damit herauszureden, dass die Finanzkassen für die Übergabe von Bargeld geschlossen wurden. Man müsse deshalb bargeldlos bezahlen. Das stimmt aber nicht, denn die Abgabenordnung – das ist eine Art Steuergrundgesetz – hat dafür eine Lösung parat: Sie sieht vor, dass in diesem Fall eine Bank oder Sparkasse am Ort des Finanzamts ermächtigt wird, für die Finanzkasse Bargeld gegen Quittung anzunehmen. Dies sollte auch der Regelfall sein, wie das Finanzgericht Münster erst vor Kurzem festgestellt hat (Az. 7 V 2897/15 AO).
So weit die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus: Meine Sparkasse weigert sich schlichtweg, mehr als tausend Euro Bargeld fürs Finanzamt anzunehmen. Das Geldwäschegesetz verbiete dies, sagen mir die Sparkassenmitarbeiter. Ich kann in diesem Gesetz zwar beim besten Willen kein solches Verbot entdecken, aber vielleicht übersehe ich etwas? Schauen Sie dort doch auch einmal nach! Und wenn Sie fündig werden, lassen Sie es mich bitte wissen. Nebenbei: Wer käme eigentlich auf die Idee, ausgerechnet beim Finanzamt Geld zu waschen?
Mir gelang es im vergangenen Jahr nur einmal, Geld fürs Finanzamt bei der Sparkasse einzuzahlen. Und das auch nur durch einen Trick des Kassierers. Der tat ausnahmsweise so, als ob das Konto des Finanzamts mein Konto wäre. Aufs eigene Konto darf man nämlich mehr als tausend Euro einzahlen. Da ich aber nachweislich nicht Inhaber des Finanzamtskontos bin – obwohl ich es gerne wäre -, war der Kassierer zu dieser Trickserei kein zweites Mal bereit.
Trotzdem hatte ich neulich noch einmal Glück: Das Finanzamt wollte diesmal weniger als tausend Euro haben. In diesem Fall nahm die Sparkasse mein Geld an, ließ sich dafür aber mit einer „Bareinzahlungsgebühr“ von sechs Euro belohnen. Da ich nicht gewillt war, fürs Zahlen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln auch noch zu zahlen, zog ich die sechs Euro kurzerhand von dem Betrag ab, der fürs Finanzamt bestimmt war. Das Bargeld-Heckmeck geht schließlich nicht zu meinen Lasten.
Vermutlich werden sich die Beamten dies jedoch nicht gefallen lassen, so dass ich mit weiterem Ärger rechne. Umso mehr, als mein nächster Bargeldversuch ansteht – mit einer Steuerzahlung, die über tausend Euro liegen wird. Vorsorglich …“