Ersteinschätzung, Terminvermittlung und Facharztüberweisung sollen nach den Plänen der Gesundheitsministerin künftig über die elektronische Patientenakte (ePA) laufen. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Die Zeitung zitiert die Ministerin mit den Worten:
„Die ePA ist dann der zentrale Dreh- und Angelpunkt, über den alles läuft und wo man dann Einblick nehmen kann, wo jemand gelandet ist, ob es das Ersteinschätzungsverfahren schon gab und ob eine elektronische Überweisung vorliegt. Das soll einheitlich laufen.“
Das dürfte bedeuten, dass diejenigen, die der Einrichtung einer ePA widersprochen haben, nach Umsetzung dieser Pläne nur noch mit Einschränkungen und zusätzlichem Aufwand Zugang zu den benötigten ärztlichen Leistungen haben werden. Wir werden den Gesetzentwurf mit ersten Umsetzungsschritten, den Warken noch für das erste Quartal angekündigt hat, in dieser Hinsicht genau unter die Lupe nehmen müssen.
Ein Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zitiert das Ärzteblatt mit den Worten:
„Solange die ePA nicht praxistauglich, stabil und ohne zusätzlichen Aufwand nutzbar ist, entsteht ein struktureller Mehraufwand im Praxisalltag.“
Obwohl die ePA in Sachen Sicherheit und Praxistauglichkeit die Versprechen und Erwartungen bei weitem nicht erfüllt, macht die Regierung unbeirrt damit weiter, ihre Anwendungsgebiete und Bedeutung für den Praxisalltag zu erweitern und auszubauen.