Das gefährliche Palantir-Gesetz und wer ihm im Stuttgarter Landtag zugestimmt hat

21. 11. 2025 | Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit den Stimmen der CDU und der FDP, den allermeisten der Grünen und den meisten der AfD ein datenschutzrechtlich hochproblematisches „Palantir-Gesetz“ beschlossen.

Das „Gesetz zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften“, das am 12. November mit 113 gegen 22 Stimmen angenommen wurde, ermöglicht der Polizei den Einsatz der Datenauswertungs-Software Gotham von Palantir. Palantir ist das eng mit US-Geheimdiensten und Militär verbandelte Unternehmen des libertären Demokratieverächters Peter Thiel („Ich glaube, dass Freiheit und Demokratie nicht mehr kompatibel sind.“).

Innenminister Strobl (CDU) hatte den Vertrag mit Palantir lange vor der Schaffung dieser Rechtsgrundlage bereits unterschrieben, um einen Frühbucherrabatt zu bekommen, weshalb der nach eigener Darstellung nicht konsultierte grüne Regierungspartner sich genötigt gab, zur Einhaltung schwäbischer Sparsamkeitsgrundsätze zuzustimmen. Im Gegenzug stimmte die CDU einer Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald zu. Man erkennt die Prioritätensetzung. Der Beauftragte des Landes für Datenschutz, Tobias Keber, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.

Das Palantir-Gesetz erlaubt der Polizei, Daten von Bürgern an private Unternehmen weiterzugeben und diese Daten zu nutzen, um künstlich intelligente Programme damit zu trainieren. Das betrifft Opfer und Zeugen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ebenso wie die Täter.

Gotham ist auch deshalb so problematisch, weil es ermöglicht, automatisiert alle möglichen öffentlichen Daten mit nichtöffentlichen zusammenzuführen und gemeinsam auszuwerten. Das öffnet Türen für hochproblematische Überwachungsformen. Sicherungen dagegen werden aller Erfahrung nach mit der Zeit abgebaut und ihre Einhaltung ist von außen kaum zu kontrollieren. Bis das Verfassungsgericht über das Gesetz entscheidet, werden Fakten geschaffen sein.

Transparenzhinweis: Der Autor ist BSW-Mitglied.

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