Wie das Verwaltungsgericht Darmstadt vereitelt, dass das Paul-Ehrlich-Institut seiner Informationspflicht nachkommen muss

4. 11. 2025 | Meine Anfrage an das Verwaltungsgericht Darmstadt hat ergeben, dass das Gericht derzeit keine einzige von 15 anhängigen Klagen nach dem Informationsfreiheitsrecht und dem Presserecht gegen das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) terminiert hat. Die Klagen reichen zum Teil bis 2021 zurück.

Die für Impfstoffsicherheit zuständige Behörde ist extrem zurückhaltend bei der Herausgabe von Daten und Auswertungen, die aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes oder des Presserechts angefordert werden. Mit der Auswertung von Daten zu Impfschäden, die für mutmaßlich Impfgeschädigte sehr wichtig sein könnten, lässt sich die Behörde fast unbegrenzt Zeit.

Auf eine frühere Anfrage zu einer konkreten Klage hatte das Gericht geantwortet, dass es bei der zuständigen 6. Kammer „eine Vielzahl vordringlich zu bearbeitender Klage- und Eilverfahren“ gebe und zunächst „ein hoher Bestand an Verfahren, darunter auch noch viele sog. Altverfahren kontinuierlich abgebaut“ werden müsse.

Auf eine erneute Anfrage zu Anzahl und Stand informationsrechtlicher Verfahren habe ich nun vom Gericht erfahren, dass derzeit 15 solche Verfahren offen sind und von diesen kein einziges terminiert ist. Nur ein einziges Eilverfahren wurde bisher durch Beschluss entschieden und dieses „Eilverfahren“ (6 L 2053/24.DA) hängt nach Auskunft der Klägerseite seit elf Monaten beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in der Berufung, ohne dass eine Entscheidung terminiert wäre. Weitere sechs Verfahren zum Informationsfreiheitsgesetz gegen das PEI wurden durch Klagerücknahme erledigt.

Bei den 15 anhängigen Verfahren, von denen wie erwähnt keines terminiert ist, handelt es sich um ein Eilverfahren (3 L 3012/25.DA) aus dem Presserecht und eines mit Bezug zum Informationsfreiheitsgesetz (6 L 3105/25.DA), sowie 13 Klageverfahren zum Informationsfreiheitsgesetz. Die Aktenzeichen der letzteren lauten: 6 K 761/21.DA, 6 K 265/22.DA , 6 K 716/22.DA, 6 K 2370/22.DA, 6 K 244/23.DA , 6 K 588/23.DA , 6 K 753/23.DA, 6 K 903/24.DA, 6 K 1675/24.DA, 6 K 2669/24.DA, 6 K 3088/24.DA, 6 K 3499/25.DA, 6 K 3761/25.DA.

Das PEI kann sich also darauf verlassen, dass es weiterhin jahrelang damit durchkommen wird, wenn es seiner Informationspflicht zum Schaden der Impfgeschädigten und der gesamten Gesellschaft rechtswidrig einfach nicht nachkommt. Hätte die Berliner Gerichtsbarkeit in Sachen Robert-Koch-Institut die gleiche demokratiefeindliche Priorisierung von Verfahren vorgenommen, wüssten wir heute noch nicht, was wir aus den freigeklagten Protokollen des dortigen Krisenstabs erfahren haben. In Anbetracht des mutmaßlichen Ausmaßes des Versagens und Fehlverhalten von leitenden Mitarbeitern des PEI bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Instituts, ist das für diese sehr hilfreich. Sie können mit Verjährung etwaiger Straftaten rechnen. Auch für den Staat ist es sehr hilfreich, weil es Impfgeschädigten, für die der Staat die Entschädigungspflicht übernommen hat, erheblich erschwert, Impfschäden hinreichend plausibel zu machen. Das könnte erklären helfen, warum das Verwaltungsgericht Darmstadt nicht personell besser ausgestattet wird.

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30. 06. 2025 | Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kann wegen vorgeblicher Überlastung keine Presseanfragen halbwegs zeitnah beantworten, wichtige Daten nicht auswerten und Informationsfreiheitsanfragen nicht angemessen bearbeiten. Wer dagegen vorgehen will erfährt, dass das zuständige Gericht viele Jahre lang keine Zeit haben wird, sich mit der Klage zu befassen. Eilanträge weist es wegen angeblich mangelnder Eilbedürftigkeit ab.