Verschleppter Wahlunterlagenversand: Streikrisiko bei der Deutschen Post taugt nicht als Rechtfertigung

27. 02. 2025 | Kommunen, die langsame private Postdienstleister mit dem Versand von Wahlunterlagen ins Ausland beauftragt und dadurch Auslandsdeutsche um ihr Wahlrecht gebracht haben, rechtfertigen das teilweise mit dem Risiko von Warnstreiks bei der schnelleren Deutschen Post. Die Gewerkschaft Verdi hatte jedoch angekündigt, bis zur Bundestagswahl am 23. Februar nicht zu Warnstreiks aufzurufen. 

Die Stadt Nürnberg hatte einen privaten Postdienstleister beauftragt, der die Wahlunterlagen mit großer Verzögerung aus dem österreichischen Salzburg verschickte. Gleiches geschah, wie berichtet, mit Wahlunterlagen aus Saarbrücken. Nürnberg rechtfertigte seine Wahl laut Tagesschau.de mit dem Risiko von Warnstreiks bei der Deutschen Post aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen mit Verdi. Saarbrücken gab mir gegenüber keine Rechtfertigung.

Ein DHL-Mitarbeiter wies mich nun auf ein – wie er es nannte – Stillhalteabkommen zwischen Verdi und der Deutschen Post AG bis zur Bundestagswahl hin. Und tatsächlich: Aus Anlass der Beendigung der dritten Tarifrunde von 12.-14.2. hatte die Gewerkschaft Verdi in einer Pressemitteilung angekündigt, bis zum Wahltag am 23.2. „nicht zu Warnstreiks aufrufen, um einen reibungslosen Ablauf der Briefwahlen zu ermöglichen.“

Zwar schickte Saarbrücken seine Wahlunterlagen für das Ausland schon am 3.2. los, bzw. übergab sie dem privaten Postdienstleister, der sie verspätet über Salzburg verschickte. Der Termin der Verhandlungsrunde war jedoch bekannt, und bis dahin wären die Briefe sehr wahrscheinlich schon lange in den ausländischen Verteilzentren und bei den dortigen Zustellern eingetroffen, wenn die Deutsche Post genutzt worden wäre.

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