EU möchte Einsatz von Covid-Impfpässen bis Juni 2023 verlängern und Ihre Meinung dazu wissen

14. 02. 2022 – 18. 03. 2022 | Nur noch bis 8. April läuft die Bürgerbefragung der EU-Kommission. Diese möchte die bis zur Jahresmitte gültige Verordnung zu den interoperablen Covid-Impf- und Genesenennachweisen um ein Jahr bis Mitte 2023 verlängern. Denn es könnten ja noch einmal gefährliche Covid-Varianten auftauchen und dann ein passender Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Sie möchte unsere Meinung dazu wissen, um diese dem EU-Parlament und dem EU-Rat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu übermitteln. Wir sollten sie ihr zahlreich kundtun. Dies ist eine Beitragswiederholung aus Anlass des baldigen Fristablaufs.

Die Initiative der Kommission mit Möglichkeit zur Rückmeldung findet sich auf Deutsch hier: Extension of EU Digital COVID Certificate Regulation

Die  Verordnung, mit der die Covidpass-Verordnung verlängert und in einigen Details geändert werden soll, findet sich, auch auf Deutsch, hier:  Vorschlag für eine Verordnung COM(2022)50

Eine der vorgesehenen Änderungen ist ziemlich anrüchig. Um den Anreiz zur freiwilligen Beteiligung an Impfstoffstudien zu erhöhen, sollen alle Teilnehmer Impfpässe erhalten können, unabhängig davon, ob sie den Impfstoff oder ein Scheinmedikament (Placebo) bekommen. Das setzt der Gesundheitsschutz-Heuchelei die Krone auf, die sich auch schon darin zeigt, dass Menschen, die nicht geimpft werden können, Geimpften gleichgestellt werden, obwohl die gleiche angebliche Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung von ihnen ausgeht, wie von aus anderen Gründen nicht Geimpften.

Impfpass-Kontrollsystem wird verewigt

Aber wichtiger ist natürlich der Schritt zur Verewigung des Impfpass-Kontrollregimes auf Schritt und Tritt. Zunächst soll es zwar nur ein Jahr verlängert werden. Aber die Begründung etabliert so niedrige Hürden für eine weitere Verlängerung, dass ziemlich naiv ist, wer annimmt, dass nach weiteren 12 Monaten Kontrollregime Schluss wäre. Im O-Ton:

„Es wird davon ausgegangen, dass nach Erreichen eines Höchststands von Omikron-Fällen ein hoher Anteil der Bevölkerung zumindest für einen bestimmten Zeitraum aufgrund von Impfungen und/oder einer früheren Infektion vor COVID-19 geschützt ist. Allerdings sind die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Infektionen im zweiten Halbjahr 2022 kaum abzusehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich die Pandemiesituation durch das Auftreten neuer besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten erneut verschlechtert.

Angesichts dieser Feststellungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitgliedstaaten von Unionsbürgern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, auch nach dem 30. Juni 2022, d. h. dem Datum, an dem die Verordnung (EU) 2021/953 derzeit auslaufen soll, einen Nachweis einer Impfung, eines Tests und der Genesung im Zusammenhang mit COVID-19 verlangen. Es gilt zu verhindern, dass Unionsbürgerinnen und -bürgern und ihren Familienangehörigen die Möglichkeit genommen wird, von ihren digitalen COVID-Zertifikaten der EU Gebrauch zu machen, die ein wirksames, sicheres und die Privatsphäre wahrendes Mittel zum Nachweis des COVID-19-Status darstellen, falls nach dem 30. Juni 2022 weiterhin bestimmte Beschränkungen der Freizügigkeit im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit bestehen sollten.“

Also, sagen Sie der EU-Kommission, was Sie davon halten. Es gibt kein Dafür oder Dagegen anzukreuzen, sondern Sie schreiben Ihre Meinung/Vorliebe in ein Freitextfeld. Sie können auf Studien etc. verlinken, oder diese hochladen, wenn Sie möchten.

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