Ulm streicht Gewaltandrohung aus Allgemeinverfügung zur FFP2-Maskenpflicht

10. 02. 2022 | Die Stadt Ulm hat eine umstrittene Formulierung in ihrer Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht geändert, über die ich berichtet hatte. Nachdem ein Ulmer gegen die Allgemeinverfügung vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen Beschwerde eingelegt hatte, hat die Stadt die „Androhung unmittelbaren Zwangs“ bis hin zum Waffengebrauch am 10. Februar 2022 aus ihrer Verordnung gestrichen.

Die schwäbische Stadt hatte zur Unterbindung von Corona-Spaziergängen für Montagabende und Freitagabende FFP2-Masken in der Innenstadt vorgeschrieben und zur Durchsetzung mit Gewalt gedroht. Nachdem ich berichtet hatte, gab es zunächst eine peinliche gemeinsame Klarstellung der Stadt und des Polizeipräsidiums, dass man nicht auf Unmaskierte schießen werde.

Nun teilte die Stadt mit, die Gewaltandrohung werde aus der Allgemeinverfügung gestrichen. Alle anderen Bestandteile der Verfügung sollen bestehen bleiben. Mit ihrer Anpassung der Formulierung in der Allgemeinverfügung verfolge die Stadt ihr Ziel einer Befriedung innerhalb der Stadtgesellschaft. „Das ist es, worauf es uns ankommt“, erklärt der Oberbürgermeister. Er mahnt eine Rückkehr zu einer sachlichen und rationalen Diskussion an.

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