Einzelhandelsumsätze und Arbeitsmarktdaten strafen Mindestlohnkritiker Lügen

Seit 1. Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8.50 Euro, dem der Sachverständigenrat und andere eine schlimme bis katastrophale Wirkung auf die Beschäftigung vorausgesagt haben. Die Bundeskanzlerin mokierte sich bei Vorlage des Jahresgutachtens im November öffentlich darüber, dass der noch nicht geltende Mindestlohn für eine vorausgesagte Konjunkturabkühlung herhalten musste und das Haller Institut für

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Wie die Wirtschaftsweisen tricksen und täuschen: Teil 7 – TTIP nützt allen

 In ersten Kapitel seines Jahresgutachtens mit den wirtschaftspolitischen Empfehlungen – welche abzugeben den Wirtschaftsweisen per Gesetz eigentlich verboten ist – schreibt der Sachverständigenrat in Ziffer 64: „Empirische Studien belegen insgesamt positive Wohlfahrtseffekte für TTIP, wobei die Unsicherheit der Schätzungen relativ hoch ist.“ In Kasten 6 auf Seite 40 lernen wir, dass Hauptquelle für diese Erkenntnis Gabriel

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Wie die Wirtschaftsweisen tricksen und täuschen (Teile 5-7)

 Wie nicht anders zu erwarten muss man im Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen beim Thema Mindestlohn nicht lange suchen, um auf  die erste massive Lesertäuschung zu stoßen. So führen sie zum Beleg dafür, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen flächendeckenden allgemeinen Mindestlohn gebe, Literaturstellen an, deren Autoren ganz klar feststellen, dass es kein verfassungsrechtliches Problem gibt.

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