Ausfall von Zahlungsverkehrsdiensten in der Schweiz gibt Vorgeschmack auf Risiken einer bargeldlosen Welt

In der Schweiz hat ein großer Abwickler des bargeldlosen Zahlungsverkehrs technische Probleme. In Restaurants und Geschäften konnten Kunden teils nicht mit EC-Karten, teils nicht mit Kreditkarten bezahlen. Die Lösung des Problems zieht sich. Man stelle sich vor, welche Schäden und Probleme ein genereller Ausfall des elektronischen Zahlungsverkehrs aufgrund eines technischen Fehlers oder aufgrund von Sabotage verursachen würde, wenn Bargeld keine nennenswerte Rolle mehr spielen würde. Ist das wirklich die schöne neue Welt, die wir uns wünschen sollten.

Die Banken und die EZB können die Einlagensicherung leicht aushebeln

Eigentlich müssen die Banken über einen Sicherungsfonds dafür sorgen, dass die ersten 100.000 Euro Bankeinlagen von jedem ihrer Kunden gesichert sind, wenn eine Bank in Solvenzprobleme kommt. Eigentlich. Wenn die ganze Branche Probleme hat, lässt sich das ganz leicht aushebeln, jedenfalls, wenn Bargeld nicht mehr richtig nutzbar ist.

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Die EU-Kommission hat Angst vor der Barzahlungsobergrenze

1. 06. 2015 | Bundesfinanzminister Schäuble hat der EU-Kommission ein schönes faules Osterei ins Nest gelegt, als er sich Anfang Februar für eine europaweit einheitliche Obergrenze für Barzahlungen aussprach und kurz später die EU-Finanzminister die Kommission beauftragten, bis 1. Mai einen Plan dafür vorzulegen (siehe Handelsblatt 1. Juni „Bei der Barzahlungsobergrenze hakt es in Brüssel“).

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Rundfunkanstalten nehmen doch Bargeld entgegen – nur nicht von mir

In einem Brief, der mir vorliegt, bestätigt der Beitragsservice der Rundfunkanstalten einem auf Barzahlung beharrenden Kunden ausdrücklich, dass dies in Köln möglich sei, ohne Einschränkung oder Bedingungen. Mir gegenüber weigern sich Beitragsservice und Hessischer Rundfunk Bargeld anzunehmen, weil die Satzungen der Rundfunkanstalten dies nicht gestatteten. In meinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt hat der Rundfunk angegeben, bei Berichten über eine Barzahlungsmöglichkeit handle es sich nur um Ausnahmefälle.

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Nicht einmal die Bundesbank hält sich an das Bundesbankgesetz

Die Bundesbank macht auf ihrer Website klar, dass gemäß Bundesbankgesetz Bargeld annehmen muss, wer nicht auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart hat. Wenn allerdings jemand versucht Steuern beim Finanzamt mit Bargeld zu bezahlen und dafür an die Bundesbank verwiesen wird, verlangt die Bundesbank eine Gebühr fürs Bezahlen.

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NRW-Regierung muss zur Rechtmäßigkeit von Zusatzgebühren für Barzahler Stellung nehmen

Der FDP-Abgeordnete Ralf Witzel will per kleiner Anfrage von der nordrhein-westfälischen Landesregierung wissen, ob es legal ist, wenn Bürger, die auf einem Amt bar zahlen wollen, einen Aufschlag berappen müssen. Die Anfrage ist spannend, weil Finanzminister Walter-Borjans schon vor Bundesfinanzminister Schäuble Barzahlungsobergrenzen gefordert hat. Bald erfahren wir, wie Walter-Borjans solche Begrenzungen für die Nutzung des alleinigen und laut Bundesbankgesetz „unbegrenzten“ gesetzlichen Zahlungsmittels juristisch rechtfertigen will.

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