Nicht einmal die Bundesbank hält sich an das Bundesbankgesetz

Die Bundesbank macht auf ihrer Website klar, dass gemäß Bundesbankgesetz Bargeld annehmen muss, wer nicht auf freiwilliger Basis etwas anderes vereinbart hat. Wenn allerdings jemand versucht Steuern beim Finanzamt mit Bargeld zu bezahlen und dafür an die Bundesbank verwiesen wird, verlangt die Bundesbank eine Gebühr fürs Bezahlen.

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NRW-Regierung muss zur Rechtmäßigkeit von Zusatzgebühren für Barzahler Stellung nehmen

Der FDP-Abgeordnete Ralf Witzel will per kleiner Anfrage von der nordrhein-westfälischen Landesregierung wissen, ob es legal ist, wenn Bürger, die auf einem Amt bar zahlen wollen, einen Aufschlag berappen müssen. Die Anfrage ist spannend, weil Finanzminister Walter-Borjans schon vor Bundesfinanzminister Schäuble Barzahlungsobergrenzen gefordert hat. Bald erfahren wir, wie Walter-Borjans solche Begrenzungen für die Nutzung des alleinigen und laut Bundesbankgesetz „unbegrenzten“ gesetzlichen Zahlungsmittels juristisch rechtfertigen will.

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Niemand hat die Absicht das Bargeld abzuschaffen

Wir sollen glauben, dass die Europäische Zentralbank aus eigener Initiative beschlossen hat, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Es soll scheinen, als sei sie ein klein bisschen spät doch noch zu der Überzeugung gekommen, dass viele Kriminelle diesen Schein nutzen. Wir sollen schlucken, dass, ganz zufällig, kurz vorher die SPD-Fraktion im Bundestag  genau das gefordert hat, und dass das nichts damit zu tun hat, dass wiederum kurz vorher der Chef der Deutschen Bank in Davos das Ende des Bargeldes forderte und voraussagte. Wir sollen glauben, dass die Aktion der SPD-Fraktion nicht bestellt war, um das Feld für  CDU-Finanzminister Schäuble zu bereiten, damit dieser kurz darauf eine Obergrenze für Barzahlungen fordern konnte – obwohl das in der Bevölkerung keinerlei Rückhalt hat.

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Die wohlerzogene Antifa und das Bargeld

Am Pfingstsamstag wurde in Frankfurt für den Erhalt des Bargelds demonstriert. Es waren nach  Polizeischätzung, einschließlich einer Abordnung der örtlichen Antifa, rund 500 Personen da. Ich nutzte die Gelegenheit, in Schreipausen mit den jungen Leuten ins Gespräch zu kommen. Das war sehr erhellend für mich.

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Bundesbank-Experte sieht internationalen „War on Cash“

Bei der Expertenanhörung im Landtag NRW am 3. Mai zu Barzahlungsobergrenzen, wie sie der NRW-Finanzminister und der Bundesfinanzminister gefordert hatten, gab es eine sehr einseitige Diskussion. Von den elf Sachverständigen aus neun Organisationen war nur einer für eine Barzahlungsobergrenze, und selbst der wollte nur eine Obergrenze von 10.000 Euro verteidigen, nicht die 2000 Euro bzw 5000 Euro, die die Finanzminister gefordert hatten.

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In Deutschland werden keine 100 Mrd. Euro Schwarzgeld gewaschen

2. 05. 2016 | „In Deutschland wird schwarzes Geld im Umfang von etwa 100 Milliarden Euro gewaschen“ hieß es Anfang Februar in allen Medien. Quelle der spektakulären Zahl war das Finanzministerium in Berlin, das sich auf eine selbst in Auftrag gegebene Studie berief. Folgerung: Eine gesetzliche Barzahlungsobergrenze ist nötig. Nun stellt sich heraus: nichts an den angeblichen 100 Mrd. Euro Geldwäsche stimmt.

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Bundesbank weist auf rechtliche Probleme von Barzahlungsobergrenzen hin

Diplomatisch zurückhaltend, wie man es von einer staatlichen Institution wie der Bundesbank erwarten darf, weist sie in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Bargeld-Anhörung im Düsseldorfer Landtag darauf hin, dass Euro-Banknoten unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel sind. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Forderung von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjahns und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach einem Verbot hoher Barzahlungen.

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