Koalition schafft Grundlage für Wahlausschlüsse von AfD-Kandidaten wegen Äußerungsvergehen

8. 01. 2025 | Wenn der Gesetzentwurf durchgeht, den die schwarz-rote Koalition kurz vor Weihnachten geräuschlos im Kabinett beschlossen hat, könnte eine Welle von Strafanzeigen auf AfD-Kandidaten für Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen zurollen. Denn bei einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Haft sollen Richter zusätzlich das passive Wahlrecht entziehen können.

Anstatt sich damit zu beschäftigen, wie man die eklatant willkürliche Auslegung des Volksverhetzungsparagrafen gegen Regierungskritiker und zugunsten von deren Gegnern beenden könnte, hat die schwarz-rote Koalition kurz vor Weihnachten still und heimlich eine weitere Verschärfung von §130 Strafgesetzbuch mit verlängerten Haftstrafen beschlossen.

Wer Corona-Maßnahmengegner, „Rechte“, Feministinnen der falschen Sorte oder Mitglieder anderer staatsseitig ungeliebter Gruppen verächtlich macht und in ihrer Menschenwürde herabsetzt, kann fest darauf vertrauen, dass Staatsanwälte und Richter darin keine „Störung des öffentlichen Friedens“ erblicken werden, die Voraussetzung für Strafbarkeit ist. Bei Regierungs- und Systemkritkern ist das regelmäßig ganz anders.

Ein Rentner wurde wegen Weiterverbreitung der Gegenüberstellung von Zitaten der ZDF-Journalistin Sarah Bosetti und des Nazis Fritz Klein wegen Volksverhetzung verurteilt. Das nicht ganz wörtlich aber inhaltlich korrekt wiedergegebene Zitat Bosettis lautete: „Der Ungeimpfte ist der Blinddarm, der im strengeren Sinne für das Überleben des Gesamtkomplexes nicht essenziell ist.“ Das von Fritz Klein lautete: „Ich schneide einen eiternden Blinddarm heraus, die Juden sind der vereiterte Blinddarm am Körper Europas.“ Wohlgemerkt: nicht Bosetti wurde für ihre bösartige, „gruppenbezogen“ große Teile der Gesellschaft drastisch ausgrenzende Äußerung vor großem Publikum bestraft, sondern Rentner Niehoff für die sehr begrenzte Verbreitung einer kritischen Gegenüberstellung, die die Ungeheuerlichkeit von Bosettis Wortwahl deutlich machte (X-Post). Der ZDF-Moderator Jan Bömermann durfte Feministinnen ungestraft Scheißhaufen nennen.

Im Gesetzentwurf von Schwarz-Rot zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ geht es in der gesteuerten öffentlichen Wahrnehmung um das schöne Ziel, Polizisten, Sanitäter und Ärzte besser vor Gewalt zu schützen. Als kaum berichtetes und beachtetes Anhängsel enthält der Gesetzentwurf jedoch auch eine längere Höchststrafe für Volksverhetzung und vor allem die Neuregelung, dass ein Richter ab einer Haftstrafe von sechs Monaten für ein solches Delikt das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit für öffentliche Ämter, entziehen kann.

Wir haben gesehen, wie leicht man eine Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung aufgebrummt bekommen kann. Zum Beispiel für ein harmloses Meme mit Kritik an einer Bundesinnenministerin, in dem diese ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ halten darf.

Eine solche Vorschrift, wenn sie Gesetz würde, würde Strafanzeigen gegen Kandidaten der AfD und anderer populistischer Parteien zum Mittel des Wahlkampfs machen. Eine – in den Augen eines Richters – etwas zu scharf formulierte Warnung vor Faschismus oder Totalitarismus in einer Wahlkampfrede oder in den sozialen Medien kann dann genügen, einen Kandidaten von der Wahlliste zu kicken.

Meine Meinung dazu: Der Zweck heiligt die Mittel nicht. Undemokratische Mittel zum angeblichen Schutz der Demokratie anzuwenden, höhlt die Demokratie aus.

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