Müssen Vertrauenswürdige Hinweisgeber vor einer Meldung die Betroffenen anhören?

17. 10. 2024 | Auf die überlasteten Gerichte könnte durch die Vertrauenswürdigen Hinweisgeber nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) viel Arbeit zukommen. Sie werden klären müssen, ob die Meldestelle REspect! und Co. „Beliehene“ sind, denen hoheitliche Aufgaben übertragen wurden, und ob die Meldung bei einer Medienplattform einen Verwaltungsakt darstellt. Dann müssten diese laut Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner §28 Verwaltungsverfahrensgesetz beachten. Dieser verlangt, dass Betroffene in der Regel vor Erlass eines Verwaltungsakts gehört werden.|

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