Die Meldestelle HessenGegenHetze ist Geschichte – Verlierer ist HateAid

24. 02. 2026 | Die von Anhängern der Meinungsfreiheit ungeliebte Meldestelle HessenGegenHetze, bekannt durch ihre Mitverantwortung für Hausdurchsuchungen bei Habeck-Kritiker Stefan Niehoff und dem Publizisten Norbert Bolz, ist Geschichte. Anfang Februar hat die Landesregierung den Namen von den einschlägigen Netzseiten entfernt.

Am 30. Januar hat das Internet-Archiv zum letzten Mal die Seite des Innenministeriums zu HessenGegenHetze archiviert. Da hieß die Meldestelle noch so. Jetzt nicht mehr. Die Begriffe „Meldestelle“ und „HessenGegenHetze“ wurden getilgt. Jetzt gibt es nur noch eine „Anlauf- & Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz“. Die Netzadresse https://hessengegenhetze.de/ leitet um auf https://beratung-bei-hass.hessen.de/

Bei HessenGegenHetze, einer Abteilung des hessischen Innenministeriums, hatten Dutzende Mitarbeiter seit 2020 insgesamt 85.000 Hinweise auf mutmaßlich problematische Inhalte im Internet aus ganz Deutschland bearbeitet und Zehntausende nach Prüfung an Strafverfolgungsbehörden in Hessen und anderen Bundesländern weitergegeben. Die meisten dieser Mitarbeiter dürfen sich wohl über neue, produktivere Aufgaben freuen.

In einer vorweihnachtlichen Pressemitteilung, die keine öffentliche Beachtung fand, hatte das Innenministerium die nun vollzogene Änderung angekündigt. Die Stelle werde künftig keine Meldungen ohne Hessenbezug mehr annehmen. Da nach Angaben von Innenminister Roman Poseck bisher 93% der eingegangenen Meldungen keinen Hessenbezug hatten, bleibt nicht mehr viel zu bearbeiten. Hinzu kommt, dass die Abteilung nicht mehr als Anlaufstelle für Strafanzeigen dienen soll. Hinweisgeber, die Strafanzeige stellen möchten, werden automatisiert an Online-Wachen der Polizei weitergeleitet.

Stattdessen „berät die Meldestelle Betroffene und vermittelt Beratungsangebote“ und bei Bedarf ein Beratungsgespräch. Hier ist der Presseabteilung das diskreditierte Wort „Meldestelle“ noch einmal herausgerutscht, das auf den Netzseiten überall getilgt wurde.

Ein eigenes Beratungsangebot der Landesregierung, abseits der bisher vor allem vermittelten Beratungen durch Organisationen wie den Kooperationspartner HateAid, ist dringend nötig. Denn HateAid behält sich ausdrücklich vor nur Menschen zu beraten, die auf der eigenen ideologischen Wellenlänge liegen. Wer von aggressiven Kämpfern gegen Rechts beschimpft, gemobbt oder bedroht wird, hat da schlechte Karten.

HateAid dürfte der große Verlierer der Umwidmung der Abteilung sein. Denn bisher durfte die Organisation privilegiert und massenhaft Inhalte von weltanschaulichen Gegnern, die sie bei der algorithmischen Durchforschung des Internets fand, als Hass oder Hetze an die Meldestelle übermitteln. Diese kümmerte sich dann darum, dass viele der Inhalteersteller Ärger mit den Strafverfolgern bekamen. Damit sollte jetzt Schluss sein.

Allerdings kann sich HateAid mutmaßlich noch über das baden-württembergische Pendant zu HessenGegenHetze austoben, die Stuttgarter „Meldestelle REspect! im Netz“. Auch hier ist HateAid Kooperationspartner und kann Inhalte aus ganz Deutschland melden.

Lob, wem Lob gebührt, in diesem Fall Roman Poseck (CDU). Seine Begründung für die Neuausrichtung in der Pressemitteilung verdient mehr Aufmerksamkeit, als sie kurz vor Weihnachten erhielt:

„Auch wenn der Kampf gegen Hass und Hetze wichtig ist, dürfen wir auch nicht über das Ziel hinausschießen. Auch die Meinungsfreiheit gilt es zu schützen und ein Klima des Anschwärzens zu verhindern. Ich hätte mir in dem Fall Bolz vor allem ein anderes Handeln der Berliner Justiz gewünscht.“

Sein Parteifreund Thomas Strobl in Stuttgart sieht das mit der Meinungsfreiheit offenbar anders. Ebenso der bayerische Kollege Joachim Herrmann von der CSU, der die Meldestelle REspect! mitfinanziert. Davon, dass deren ausufernde Anschwärz-Tätigkeit gestutzt werden soll, ist nichts bekannt. Im Gegenteil: Sie ist zum vertrauenswürdigen Hinweisgeber nach Digital Services Act ernannt worden. Als solcher darf sie den Medienplattformen vorrangig zu bearbeitende Hinweise geben, welche Inhalte sie löschen oder heimlich ausbremsen sollen.