Bundeskanzler Friedrich Merz lässt Deutschland am Angriffskrieg gegen den Iran teilnehmen

2. 03. 2026 | Friedrich Merz, Keir Starmer und Emmanuel Macron haben am Sonntag eine Erklärung veröffentlicht, mit der sie die „wahllosen“ Raketenangriffe des Iran auf das Gebiet von Ländern der Region, in denen die USA Militärbasen unterhalten, scharf verurteilen. Man habe vereinbart, mit den USA und „den Verbündeten in der Region“ zusammenzuarbeiten, um das zu unterbinden.

In der Erklärung der „E3“ heißt es:

„Wir fordern den Iran auf, seine rücksichtslosen Angriffe unverzüglich einzustellen. Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Interessen und die unserer Verbündeten in der Region zu verteidigen. Dies kann potentiell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen einschließen, um die Fähigkeit des Iran, Raketen und Drohnen abzufeuern, an der Quelle zu zerstören. Wir haben vereinbart, in dieser Angelegenheit mit den USA und den Verbündeten in der Region zusammenarbeiten.“

Das dürfte bedeuten, dass Deutschland die Raketenangriffe der USA und Israels durch Überflugrechte, durch Nutzung der US-Militärbasen in Deutschland für diesen Zweck und durch logistische Unterstützung befördert. Einem Bericht der britischen Times vom 20. Februar zufolge hatte der britische Premier Keir Starmer den USA zunächst keine Genehmigung für die Nutzung britischer Militärbasen im indischen Ozean und in Großbritannien für den Angriff gegeben, weil er diesen für völkerrechtswidrig hielt.

Deutschland würde dadurch zum Beteiligten an einem offenkundig völkerrechtswidrigen „Angriffskrieg“, wie die seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine eingeführte Sprachregelung lautet. In der E3-Erklärung ist dagegen von „militärischen Operationen der USA und Israels“ die Rede. Russlands Präsident hatte den Überfall auf die Ukraine fast gleichlautend als „militärische Spezialoperation“ verbrämt.

Von einer Abstimmung im Bundestag über eine Kriegserklärung an den Iran ist bisher nichts bekannt. Auch Berichte darüber, ob und wann das Bundeskabinett hierüber entschieden hat, gibt es offenbar bisher nicht.