23. 10. 2025 | Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass digitale Medienplattformen alle Beiträge löschen dürfen, die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation widersprechen. Denn der Digital Services Act der EU verpflichte sie zur Löschung schädlicher Inhalte, einschließlich Desinformation. Dem Urteil (Az.: 10 U 95/24) zufolge kommt es laut Anwalt des Klägers nicht darauf an, ob die gelöschten Aussagen falsch oder korrekt sind. Der Anwalt hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.|