10. 02. 2026 | Am 15. Dezember entzog der EU-Rat dem in Brüssel lebenden Schweizer Jacques Baud wegen unbotmäßiger Äußerungen zur Ukraine ohne Anhörung oder Prozess die Verfügungsgewalt über all sein Geld und Vermögen und erklärte es zur Straftat, ihm zu helfen. Erst acht Wochen später, am 8. Februar hat die belgische Regierung ihm nun als „humanitäre“ Ausnahme den Zugriff auf ein Existenzminimum zu Deckung des allernotwendigsten Bedarfs zugestanden. Bis dahin sollte er offenbar hungern.|