30. 09. 2020 | Der EU-Generalanwalt macht sich sehr weitgehend die spitzfindige Anti-Bargeld-Position der EU-Kommission zu eigen, die es Regierungen sehr leicht macht, die grundsätzliche Annahmepflicht für Bargeld durch öffentliche Stellen zu unterlaufen. Zwar gehe ich nach dem Plädoyer davon aus, mein Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk zu gewinnen. Der rechtliche Schutz der Bargeldnutzung fällt aber schwach aus, wenn der Europäische Gerichtshof dem Votum des Generalanwalts folgt.
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