12. 03. 2024 | Der Europäische Datenschutzaufseher (EPDR) hat entschieden, dass die EU-Kommission durch die Nutzung des Softwarepakets Microsoft 365 das EU-Datenschutzrecht verletzt, insbesondere weil Daten von EU-Bürgern auf unkontrollierte Weise in Gebiete und Institutionen außerhalb der EU transferiert werden, wo kein vergleichbarer Datenschutz gewährleistet ist. Er hat der Kommission bis Dezember Zeit gegeben, diesen gesetzwidrigen Datentransfer zu unterbinden. Die Rechtswidrigkeit dürfte gleichermaßen für die sehr weit verbreitete Nutzung von Microsoft 365 durch Unternehmen in der EU gelten.|